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Martina Koeppen
SPD
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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Martina Koeppen von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Koeppen,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Aldram,

die Bezirksversammlung Eimsbüttel hatte interfraktionell und einstimmig die Hundeauslaufflächen für den Bezirk Eimsbüttel festgelegt. Dieser Prozess war sehr schwierig und langwierig, weil ALLE Interessen Berücksichtigung finden mussten.
Die Verwaltung hatte erst kürzlich auf eine Anfrage des Bezirksabgeordneten Marc Schemmel geantwortet, dass die Versorgung mit Flächen ausreichend ist und kein Änderungsbedarf gesehen wird - die gesamte Anfrage finden Sie auf der Internetseite der SPD-Bezirksfraktion Eimsbüttel.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen

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