Frage an Martina Engel-Otto von Roswitha K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Engel-Otto,
als geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) = dreijährige Zusatzausbildung habe ich jahrelang für Konzerne nicht nur die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt, sondern monatlich konsolidierte Bilanzen an die Konzernzentrale reported, die diese Zahlen als Grundlagen für die Steuerbilanz genommen hat. Als selbstständige Bilanzbuchhalterin (IHK) mit der gleichen Ausbildung und den gleichen Kenntnissen darf ich nicht mal für den Gemüsehändler um die Ecke die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen, geschweige denn, ihm beim Monats- oder Jahresabschluss behilflich sein. Dies hat die Stereberaterlobby gesetzlich so fixieren lassen und daran hält sie mit Zähnen und Klauen fest. Ich könnte mehrere Arbeitsplätze schaffen, wenn mein Aufgabengebiet erweitert würde - aber es ist der deutsche Staat, der mich daran HINDERT, Arbeitsplätze zu schaffen !!!
Wie stehen Sie hierzu? Meine Wahlentscheidung wird davon abhängen.
Gruss
Bürodienstleistungen Roswitha Krämer
Ludwigsthaler Str. 10
66539 Neunkirchen
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Sehr geehrte Frau Krämer,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Abgrenzung der Tätigkeiten
von Buchhaltern und Steuerberatern.
Dieses Thema wurde zuletzt zu Beginn dieses Jahres mit dem so genannten EU-Richtlinienumsetzungsgesetz im Deutschen Bundestag behandelt. Zunächst weise ich darauf hin, dass die FDP-Bundestagsfraktion diesem Gesetz nicht zugestimmt hat. Meine Fraktion hat deutliche Kritik an dem Entwurf geübt. Bereits das Gesetzgebungsverfahren hat uns dazu veranlasst, dem Vorhaben insgesamt die Zustimmung zu verweigern. Die Koalitionsfraktionen haben zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt, die nicht Gegenstand der öffentlichen Anhörung waren und die auf Grund der kurzfristigen Antragstellung aus meiner Sicht nicht seriös beraten werden konnten.
Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter inhaltlich nicht abgelehnt hat. Der Schwerpunkt der Diskussion und der Kritik der FDP-Bundestagsfraktion an dem Gesetzentwurf bezog sich auf andere Punkte sowie das bereits beschriebene Verfahren. Ich bin der Auffassung, dass die Verbindung unterschiedlichster Regelungen aus den verschiedensten Bereichen in dem Entwurf eines EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes äußerst problematisch war. Der Verlauf der Beratungen hat unsere Auffassung bestätigt. Wir haben daher konsequenterweise gegen den Entwurf gestimmt.
Ich bin der Auffassung, dass die berufsrechtlichen Regelungen in einem gesonderten Entwurf umfassend und in angemessener Form beraten werden sollten. Die FDP-Bundestagsfraktion wird diesen Prozess konstruktiv begleiten. Ich bin Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie uns dabei unterstützen.
Die FDP ist auch in Zukunft nicht bereit, einem als EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz getarnten Jahressteuergesetz zuzustimmen, wenn darin umfassende Regelungen von weit reichender Bedeutung enthalten sind und eine angemessene fachliche Beratung des Gesetzes nicht möglich ist. Sie werden mir zustimmen, dass gerade im Bereich der Steuergesetzgebung jeder Schritt sorgfältig geprüft und durchdacht werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Engel-Otto