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Martina Engel-Otto
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Frage von Friedel A. •

Frage an Martina Engel-Otto von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Ich bin von Beruf Hebamme,den ich im Falle meiner Wahl nicht mehr ausüben kann.
Ich bin in keinem Aufsichtsrat tätig und habe dies auch nicht vor.
Ich werde selbstverständlich den neuen Regeln zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Engel-Otto