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Martin Sichert
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Frage von Robert S. •

Steht aus Ihrer Sicht eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden/Woche in Deutschland (Stand 2019) im Einklang mit § 3 des Arbeitszeitgesetzes?

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten (vgl. § 3 S. 1 ArbZG). Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Dennoch arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im Jahr 2019 41 Stunden pro Woche (und damit noch immer unter dem europäischen Durchschnitt).

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Ja, als Werktag gilt jeder Tag außer Sonn-und Feiertagen, also auch der Samstag. 8 Stunden Mal 6 Tage ergibt 48 Stunden Wochenarbeitszeit. Früher war es ganz normal, dass auch Samstags gearbeitet wurde. Auch heute wird noch in vielen Branchen Samstags gearbeitet, zum Beispiel im Einzelhandel ist der Samstag ein ganz normaler Tag, an dem Geschäfte geöffnet sind, wie Montag bis Freitag auch. Grundsätzlich gilt: Die Arbeitszeit sollte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt werden. Unternehmen, die mit kürzeren Arbeitszeiten werben können, sind attraktivere Arbeitgeber und haben auch bei top-qualifizierten Mitarbeitern bessere Chancen, diese für sich zu gewinnen. 

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