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Martin Sichert
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Frage von Manfred S. •

Frage an Martin Sichert von Manfred S. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Sichert,
meine Frage bezieht sich auf die geplante weitere Aushöhlung des Grundgesetzes über das Infektionsschutz. Ist laut Paragraph 19 GG soetwas uberhaupt möglich? Und ist mit Paragraph 20 GG nicht ein Schutzmechanismus angelegt worden, um eine Aushöhlung des Grundgesetzes zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
M. Staritz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Staritz,

Gesetze sind nur so gut, wie sie vor Gerichten durchgesetzt werden können. Durch die ständige Änderung von Verordnungen gibt es hier zwei elementare Probleme. Erstens die lange Dauer vieler Gerichtswege, die dazu führen, dass Verordnungen teils nicht mehr gültig sind, wenn die Entscheidung vor Gericht getroffen wird. Zweitens die ständige Änderung der Verordnungen, die nur kurze Zeitfenster für Klagen sinnvoll machen und die Bereitschaft der Regierungen jegliche Gerichtsentscheidung zu unterlaufen, indem man nach Gerichtsentscheidungen binnen Stunden eine neue Verordnung herausgibt, die die Gerichtsentscheidung obsolet macht.
Dazu kommt, dass das Verfassungsgericht in Deutschland mit Parteipolitikern besetzt ist, Verfassungsgerichtspräsident ist Herr Harbarth, der zu Beginn dieser Legislaturperiode noch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag war. Diese Nähe zwischen Regierung und Verfassungsgericht dürfte es eigentlich in einem Staat mit Gewaltenteilung nicht geben.

Herzliche Grüße
Martin Sichert

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