Frage an Martin Sichert von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Sehr geehrter Herr May,
hoffen wir, dass wir die Triage nie anwenden müssen. Wir sollten aus den Geschehnissen lernen und versuchen dafür zu sorgen, dass ausreichend Personal und Technik vorhanden ist, um Reserven für Notzeiten zu haben.
Wenn aber doch, dann sollten wir ex-Post vermeiden.
Als Kriterien für die Triage wäre es wohl am sinnvollsten, zuerst zu schauen, ist es Knappheit an Personal oder an Technik, was die Triage verursacht. Wenn es an Personal mangelt, dann sollte zuerst das Personal, welches die lebensrettenden Maßnahmen durchführt und bei dem Knappheit besteht, berücksichtigt werden, wenn eine gewisse Überlebenschance der Person besteht.
Ansonsten sollten Lebenserwartung und Überlebenschance der Patienten die relevanten Faktoren sein. Und man sollte, wenn die Situation absehbar sehr heftig wird und viele abgewiesen werden müssen, Personenkreisen mit geringer Lebenserwartung mitteilen, dass sie keine Berücksichtigung finden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert