Frage an Martin Sichert von Anke J. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Sichert,
im geplanten Angehörigenentlastungsgesetz ist eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro vorgesehen.
Gelesen habe ich nur von der Einkommensgrenze. Dabei wird aber nicht erwähnt wie es mit dem Vermögen der Kinder beim Elterunterhalt geregelt werden soll. Ist das Vermögen dann nicht mehr relevant für die Unterhaltspflicht der Kinder an Eltern? Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau J.,
ja, so ist es, nur noch das Einkommen soll relevant sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Träger der Sozialhilfe auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen dürfen, wenn dieses 100.000 Euro übersteigt.
Zukünftig soll eine Vermutungsregel dafür sorgen, dass die Angehörigen grundsätzlich nicht mehr herangezogen werden. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle vermutet, muss zukünftig das Einkommen offengelegt werden.
Der Entwurf ist allerdings erst in der ersten Lesung, kann also im Bundestag noch geändert werden, bis er in ein paar Wochen beschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert