Frage an Martin Sichert von Gertrud M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sichert,
in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:
Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.
Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.
Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?
Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.
Mit freundlichen Grüßen
G. M.
Sehr geehrte Frau M.,
die AfD war die einzige Fraktion, die gegen das Gesetz gestimmt hat. Das war auch aus dem von Ihnen beschriebenen Grund richtig. Widersprechen können Sie durch einen Organspendeausweis, auf dem Sie der Organspende widersprechen. Diesen sollten Sie mit sich führen und ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert