Frage an Martin Sichert von Frank M. bezüglich Jugend
Herr Sichert,
vor einiger Zeit haben Sie im Bundestag beklagt, dass Jugendliche, die in einer Pflegefamilie leben und eine Ausbildung (o.ä.) machen, ein Großteil ihrer Ausbildungsvergütung an die jeweiligen Jugendämter als Kostenbeitrag abgeben müssen. Sie haben gefordert, auf diesen Kostenbeitrag zukünftig zu verzichten.
Warum erwähnten Sie nicht, dass selbiges auch für Jugendliche und junge Erwachsene in stationärer Jugendhilfe (vulgo: Heim) zutrifft?
Haben SIe das nicht gewusst? Sollen diese jungen Leute den Kostenbeitrag Ihrer Meinung nach weiterhin leisten?
Haben SIe einen konkreten Vorschlag (Gesetzesinitiative) zur Veränderung dieses Zustandes, der auch vergleichbare Situationen (Gerechtigkeit!) z. B. von Familien die ALG II Leistungen beziehen und denen entsprechende Ausbildungsvergütungen auch angerechnet werden, berücksichtigt?
Herr Mehler,
Sie haben vollkommen recht, Pflegekinder (egal ob in Heimen oder Pflegefamilien) sind nur eine Gruppe junger Menschen, die den Großteil ihres Einkommens an den Staat abführen müssen. Auch bei ALG II Familien trifft das zu. Im Ergebnis sehen wir, dass viele dieser Kinder später selbst auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, sicher auch, weil sie von Anfang an lernen, dass arbeiten sich kaum lohnt.
Daher bin ich der Auffassung, dass diesen Kindern das Geld, das sie erarbeiten auch in vollem Umfang zukommen muss. Denn es ist für uns als Staat deutlich sinnvoller, wenn die Menschen langfristig in das Sozialsystem einzahlen, als wenn man ihnen gleich zu Beginn einen Großteil des Geldes wegnimmt und damit riskiert, dass sie lernen, dass sich Arbeit nicht lohnt und sie dann langfristig Sozialleistungen beziehen.
Einen Antrag, der genau das fordert, habe ich bereits in der Fraktion eingebracht.
Herzliche Grüße
Martin Sichert