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Martin Sichert
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Frage von Johann D. •

Frage an Martin Sichert von Johann D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sichert,

in Ihrem "über-mich"-Abschnitt hier auf der Seite schreiben Sie, dass Sie sich strikt nach einem imperativen Mandat richten wollen.

Frage: Würden Sie sich für ein Gesetz der Sanktionierung von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern einsetzen, falls diese ohne guten Grund ihr Wahlprogramm nicht umsetzen, bzw. das Gegenteil von dem tun, was darin versprochen wird, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wären, z.B. bei Vorhandensein einer gesetzgebenden Mehrheit?
Ein solches Gesetz würde dem von Ihnen bereits geforderten Gesetz einer Strafbarmachung von Steuergeldverschwendung ähneln.

Mit freundlichen Grüßen

- J. D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

grundsätzlich wäre die beste Variante der demokratischen Kontrolle direkte Demokratie und Volksentscheide auf allen Ebenen. Es wäre auch die demokratischste Variante und die, die im Grundgesetz in Artikel 20 vorgesehen ist, aber nicht umgesetzt wurde bisher.

Wenn man aber ein solches Gesetz zur Sanktionierung, wie Sie es vorschlagen, einführen will, dann müsste man erstmal Verstöße messbar machen. Das ginge meines Erachtens nur, wenn man den Parteien oder den Bewerbern um ein Mandat vorschreibt, dass sie mit kurzen, inhaltlich greifbaren Aussagen Wahlwerbung machen müssen. Viele Themen werden ja in einem Nebel versteckt, unter dem jeder etwas Anderes versteht. Eine Aussage, wie "Wir wollen 40.000 Sozialwohnungen bauen" kann man überprüfen, aber die momentan geläufige Aussage, "Wir wollen bezahlbaren Wohnraum für alle", ist nicht greifbar. Wie genau hält man diese Aussage ein? Eine solche Sanktionierung wie von Ihnen angeregt funktioniert erst, wenn man vorher die Aussagen in den Wahlkämpfen transparenter und greifbarer macht.

Herzliche Grüße
Martin Sichert

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