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Martin Sichert
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Frage von Sami A. •

Frage an Martin Sichert von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Sichert,

da Sie Abgeordneter eines bayerischen Wahlkreises sind und ich in den letzten Jahren leidliche Erfahrungen an bayerischen Gerichten (FG Amberg und OLG Nürnberg) sammeln konnte, interessiert mich Ihre Haltung zu zwei familienrechtlichen Themen besonders.

1. Strafbarkeit von Umgangsboykott
In Frankreich wird Umgangsboykott strafrechtlich verfolgt (Code Pénal Article 227-5). In Deutschland hingegen, kann man mit § 1684 (2) BGB als Grundlage nur zivilrechtlich dagegen angehen. Im Unterschied zu einem strafrechtlichen Paragraphen ist also eine Verurteilung bei Verstoß unwahrscheinlicher, was die abschreckende Wirkung des Paragraphen erheblich abschwächt. Meiner Meinung nach ist dies ein Indikator dafür, daß in diesem Aspekt die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern vom französischen Staat als schützenswerter angesehen wird, als es der deutsche Staat tut.
Wie stehen Sie zu einer Einführung eines solchen strafgesetzlichen Paragraphen? Würden Sie selber einen solchen Gesetzesantrag vorbringen?

2. Automatische geteilte Sorge ab Geburt für unverheiratete Paare
Die Sorgerechtsregelung bei unverheirateten Paaren ist für Männer sehr nachteilhaft. Männer sind in der Regel vom Wohlwollen der Mutter abhängig, ohne Einverständnis der Mutter ist die Erlangung der geteilten Sorge nicht möglich. Ich sehe darin weder die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verwirklicht (Art. 3 (2) GG), noch sehe ich darin, daß andere Modelle des Zusammenlebens respektiert werden. Dabei ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag festgehalten, daß kein Familienmodell vorgeschrieben wird (siehe Seite 19 des Koalitionsvertrags).
Welch enorme Auswirkung diese gesetzliche Schieflage hat, wird durch den bekannten und skandalösen Fall Görgülü deutlich.
Darüberhinaus ist in Frankreich die gemeinsame Sorge ab Geburt bereits jetzt Realität.
Wie stehen Sie zur geteilten Sorge ab Geburt des Kindes bei unverheirateten Paaren?

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

Sie haben vollkommen recht, die Rechte der Väter sind in Deutschland deutlich verbesserungswürdig.

1. Das wäre in der Tat überlegenswert, ich werde das Thema prüfen und mit den Kollegen aus dem Bereich Familie besprechen.
2. Das Problem geht noch weiter, als sie beschreiben. Selbst wenn beide Elternteile bei der Geburt angeben, dass sie gemeinsames Sorgerecht wünschen, so bekommt jedoch erst ausschließlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Dies bekommt der Vater erst, wenn es vom Jugendamt beurkundet wird, was je nach Region teilweise etliche Monate dauern kann. Im Gegensatz dazu wird die Vaterschaft schon im Standesamt geregelt. Ich bin der Auffassung, dass erstens das Sorgerecht bei beiden Elternteilen ab Geburt liegen muss, falls beide dies so wünschen. Und ich bin zweitens der Auffassung, dass mit der Anerkennung der Vaterschaft auch zugleich dem Vater ein Sorgerecht eingeräumt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert

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