Frage an Martin Sichert von Klaus S. bezüglich Jugend
Ergänzung zu meiner Frage v. 23.08.17, AfD will Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabsetzen:
Leider haben Sie meine Frage weitgehend unbeantwortet gelassen, statt dessen sich unstrukturiert und mit Halbwahrheiten gespickt zum Thema "kriminelle Ausländer" ausgelassen. So wurde beispielsweise die Sandkerwa nicht wg. der Bedrohung durch unter 14-jährige Straftäter ausgesetzt, sondern wg. der Sicherheitsprobleme (Stichwort "Massenpanik") die durch die Menge der einheimischen Besucher in den engen Gassen verursacht werden. Auch werden die Zigeunerkinder (Antwort 5.) nicht in Deutschland, sondern in Rumänien zum Betteln "ausgebildet", deutsches Recht hat dort keinen Einfluss.
Nach dem aber das Thema für Familien mit Kindern (haben Sie Kinder?) von erheblicher Bedeutung ist, hier noch einmal ein Versuch, Sie zu einer angemessen ernsthaften Beschäftigung mit dem Thema zu bewegen.
Dazu ein Fallbeispiel:
In einem kleinen Dorf im fränkischen Hinterland lebt eine Familie kleinbäuerlicher Herkunft (ist nicht abwertend gemeint), Eltern verheiratet, beide deutsch, beide ehrbare Berufe, mit einem 12-jährigen Sohn, der beim Schulausflug ins Schwimmbad, im Zuge ausgelassenen Spielens im Schwimmbecken, einer Mitschülerin die Bikinihose herunter zog und sie im Genitalbereich berührt hat. Details dazu lasse ich weg, jedenfalls kann dies als schweres Sexualdelikt, u. U. auch als versuchte Vergewaltigung gewertet werden.
Jetzt meine Fragen:
1. Halten Sie ein Inhaftierung des Jungen (so wie im Wahlprogramm gefordert) in diesem Fall für sinnvoll und notwendig?
2. Halten Sie eine Haftstrafe für den 12-jährigen Jungen für angemessen? Falls ja, können Sie belegen, dass dadurch Rückfallquoten sinken und Sexualdelikte weniger werden?
3. Was sagen Sie den Eltern, die sich immer an die Regeln gehalten haben und ihr Kind zu einem wertvollen Mitglied der Gesellschaft erzogen haben, der mit den Regeln und Normen der bürgerlichen (deutschen!) Gesellschaft vertraut ist und diese auch beachtet?
Sie scheinen, was die Sandkerwa angeht unzureichend informiert zu sein, da kläre ich gerne auf. Der ausrichtende Bürgerverein hat im der Pressekonferenz erklärt: "Wenn Weihnachtsmärkte durch Betonbarrikaden geschützt werden müssen, Volksfeste mit Zäunen abgeschirmt werden und Silvesterfeiern nur noch begangen werden können, wenn ein Heer von Polizeibeamten diese absichert, dann ist der Spaß vorbei." Es ist egal, wo Kinder zu kriminellen Handlungen ausgebildet werden, die sie in Deutschland verüben. Wenn sie dies in Deutschland tun, dann muss hierzulande darauf reagiert werden. In Ihrem Beispiel vermischen Sie Dinge, die nicht zusammen gehören. Wie soll beispielsweise anhand eines Einzelfalls eine Quote belegt werden? (Ihre Frage 2.) und Ihre 3. Frage klingt so, als wollen Sie mit zweierlei Maß messen nach dem Motto, wo den Eltern kein Vorwurf gemacht werden kann, da dürfen deren Kinder nicht bestraft werden. Das wäre das Gegenteil von Sippenhaft, ein Sippenbonus. Es gibt aber durchaus auch Kriminelle, die in gutem Elternhaus aufgewachsen sind, Sie wollen diesen hoffentlich nicht generell einen Freibrief ausstellen.
Individuelle Fälle müssen Gerichte entscheiden, Politiker haben die Aufgabe Rahmenbedingungen zum friedlichen und freiheitlichen Zusammenleben in der Gesellschaft zu schaffen und müssen sich daher den Problemen stellen. Und wenn wie die beschrieben haben, Kinder im Ausland ausgebildet werden um in Deutschland nicht nur zu betteln, sondern auch Straftaten zu begehen, dann haben wir da ein gesellschaftliches Problem, auf das wir eine Antwort finden müssen. Und unseren Vorschlag dazu haben Sie ja schon vorgestellt. Wir sind der Auffassung, dass das die richtige Vorgehensweise ist, weil die den Eltern, die ihre Kinder ausbilden lassen meist das genauso wenig nachweisen können, wie den Eltern im von ihnen beschriebenen Fall, dass deren Erziehung super war.