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Martin Sichert
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Frage von Hans K. •

Frage an Martin Sichert von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sichert,

wie wird die AfD nach dem erwarteten Einzug in den Bundestag mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz umgehen - abgesehen von der Verfassungsklage?

Das Gesetz verstößt gegen GG Artikel 5 und enthält, soweit mir bekannt, auch keinen Bezug auf eine Begründung für die Einschränkung der in GG Artikel 5 beschriebenen Rechte wie es im GG Artikel 19 (1) vorgegeben ist.

Das Gesetzgebungsverfahren ist in GG Artikel 76 und der Geschäftsordnung des Bundestages, Artikel 45 geregelt, wonach mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages im Sitzungssaal sein muss ( http://www.buzer.de/gesetz/3966/a55015.htm ) und bei offensichtlicher Unterzahl diese festgestellt und beim Bundestagspräsidenten eine Verschiebung der Abstimmung beantragt werden muß.
Der BT hat 631 Mitglieder, nach meiner Interpretation hätten daher mindestens 631/2 Abgeordnete bei der Abstimmung anwesend sein müssen, was nicht der Fall war. Berichten zufolge waren ca. 40 bis 60 Abgeordnete anwesend, sogar der berühmte Mann mit dem Blindenstock hätte dies am Geräuschpegel bemerkt.
Der Antrag auf Feststellung der Beschlußunfähigkeit blieb aus.

Die Abstimmung erfolgte bei diesem Grundrechte-relevanten Gesetz sogar in nicht namentlicher Abstimmung - hinter war es mal wieder keiner....?

Wie wird die AfD damit umgehen? Eine Verfassungsklage ist hier m.E. unzureichend, da eine Wiederholung solcher hingebogener Abstimmungen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
H. K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

dass bei einem solch wichtigen Gesetz keine namentliche Abstimmung stattfindet und keinerlei Transparenz herrscht ist ein Armutszeugnis für eine parlamentarische Demokratie. Das ist mir auch schon aufgefallen, da ich selbst auch versucht habe herauszufinden, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat und wer überhaupt daran teilgenommen hat.

Grundsätzlich gilt, dass die AfD das Gesetz sowohl vom Inhalt her ablehnt, als auch die intransparente Art und Weise der Entstehung. Für uns gilt, alles zu tun, um dieses Gesetz auf juristischem, parlamentarischem und auch öffentlichkeitswirksamem Wege zu verhindern. Das bedeutet, sofern eine Mehrheit für die Meinungsfreiheit erkennbar ist, die Aufhebung dieses Gesetzes im Parlament zu beantragen. Es bedeutet, juristisch alle Mittel auszuschöpfen, die es gibt, dieses Gesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit zu verhindern. Und es bedeutet, die Menschen öffentlichkeitswirksam über die Folgen des Gesetzes aufzuklären und im Parlament mit Anfragen die Finger in die Wunde zu legen, denn den Eindruck, dass dieses Gesetz geschaffen wurde, um Kritik an der Regierung zu unterdrücken, habe nicht nur ich, sondern auch viele andere Bürger. Wenn es gelingt, die Menschen gegen dieses Gesetz und seine verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit zu aktivieren und damit Druck auf die politischen Parteien, die hinter diesem Gesetz stehen auszuüben, bestehen realistische Chancen, Mehrheiten auch im Parlament gegen dieses Gesetz zu finden. Die Verfassungswidrigkeit wurde ja bereits von vielen Experten bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert

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