Frage an Martin-Sebastian Abel von René B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Martin-Sebastian Abel,
mich würde mal interessieren wieso Firmen und Kommunen sich bei einer Mehrbelastung von 300% und mehr beschweren können aber sie es von den Bürgern nicht verstehen?
Für den Bürger ist es doch eine persönliche 300% mehr Belastung und hintenrum zahlt er dreimal.
Der unkritische Bürger bezahlt die sogenannte Haushaltsabgabe und zusätzlich bezahlt er ( wenn er arbeiten geht) Steuern und kauft nebenbei diverser Artikel der Firmen.
Wie bezahlen die Kommunen die sogenannte Haushaltsabgabe? Über Steuern und Kommunen/Gemeinde einnahmen vom Bürger!
Wie bezahlen die Firmen die sogenannte Haushaltsabgabe? Über den Verkauf von Artikeln oder das anbieten von Dienstleistungen.
Die Mehrkosten trägt der Bürger, da soll ich ruhig bleiben?
Ich habe nichts gegen Demokratie aber nicht so. Das ist und bleibt keine faire Entscheidung.
Besonders nicht wenn sie die Summe die unterm Strich steht verkleinern, arbeiten soll sich doch Lohnen oder? Ich soll 2,5h Netto arbeiten für diese Anstalt? Nein, diese Anstalt ist doch total befangen vom Staat. Die Selbstkritik kommt nicht, die sollten erstmal ihre Anstalt drinnen reformieren bevor sie eine Reformierung auf die Bürger/Firmen/Kommunen loslassen.
Danke an die ganzen Landesabgeordneten die sich nicht mal einen Einblick von diesen Anstalten geholt haben, man kauft ja so gerne eine Katze im Sack!
Habe sie wirklich schon effektiv über diese Anstalt und ihr System nachgedacht?
Diese haben sich auch an Gesetze zu halten. Kontrollen wären dort 100% nicht verkehrt!
Hier möchte ich sie gerne korrigieren:
"Nach dem jetzigen System muss jeder und jede eine monatliche Gebühr von 17,98 pro Fernseher bezahlen. "
Nach dem jetzigen System muss jeder der einen Haushalt hat 17,98€ zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Beyer
Sehr geehrter Herr Beyer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Rundfunkbeitrag und Ihre Korrektur. In der Tat haben Sie recht, das aktuelle System wird pro Haushalt bzw. Betriebsstätte berechnet. In der Antwort an Herrn Schüller vom 07.01. hatte ich dies bereits richtig erklärt, in der Antwort auf Dr. Schmidt habe ich anstelle von "Haushalt" aber "Fernseher" geschrieben, was natürlich falsch ist. Da ich es in der Woche zuvor ja richtig erklärt hatte, erkennen Sie, dass es sich um ein Versehen handelt. Danke für den Hinweis.
Zu Beginn des Jahres wurde die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag abgelöst. Wir GRÜNE (groß aufgrund unserer CI, wird auch in offiziellen Protokollen im Bundestag und im Landtag so benutzt) haben uns bereits seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass die Berechnungsgrundlage für die Abgabenpflicht künftig nicht mehr die Anzahl oder Art der Rundfunkgeräte sein soll, sondern Raumeinheiten, in denen typischerweise die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht. Diese Raumeinheiten sind im privaten Bereich Wohnungen, im nicht-privaten Bereich Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge. Ob in diesen Raumeinheiten tatsächlich Rundfunkgeräte bereitgehalten werden, ist rechtlich zukünftig unerheblich. Damit entfallen Bürokratie und Schnüffelei durch die GEZ, der Aufwand zur Datenerhebung ist wesentlich geringer, so können mehr Gelder direkt ins Programm fließen. Rechtsgrundlage für die Abgabenpflicht ist der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=2).
Die Höhe des Rundfunkbeitrags für Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Der neue Rundfunkbeitrag entlastet besonders kleine Betriebe und Selbständige: Unternehmen und Institutionen mit maximal acht Beschäftigten müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten.
Für Einrichtungen, die sich für das Gemeinwohl engagieren, wie zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime, gelten gesonderte Regelungen - sie zahlen maximal einen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte.
Nach Annahmen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) werden Unternehmen und Institutionen künftig weniger zur Rundfunkfinanzierung beitragen als nach dem alten System: so sinkt ihr Anteil nach Berechnungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von 9,67 Prozent (2011) auf 8,13 Prozent (2013). In der Summe zahlen Unternehmer daher weniger: Bis 2016 werden die Zahlungen der Wirtschaft nach Berechnungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio von heute 650 Millionen Euro auf 550 Millionen Euro sinken.
Sie sprachen die Privathaushalte an:
seit dem 01.01. gilt, wie wir bereits festgestellt haben: eine Wohnung - ein Beitrag. Das ist vor allem für Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften eine Entlastung, denn Mehrfachbelastungen entfallen. Aus meiner Antwort am 07.01. an Herrn Schüller, möchte ich noch mal folgendes Beispiel zitieren:
"ich habe zu Beginn meines Studiums in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Wir hatten zwar nur ein Fernsehgerät, aber jedeR einen Internetfähigen Computer. So das insgesamt 3 Personen jeweils ihren Beitrag zahlten. Für WGs, also zumeist jüngere Menschen in Ausbildung oder Berufseinsteiger mit kleinen Einkommen, bringt die Reform eine konkrete Entlastung. Gleiches gilt für Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Wohnsitz."
"Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird nach Implementierung des neuen Modells zudem eine Evaluation durchführen und ggf. Justierungen an der Gebühr vornehmen." ebd.
Ich frage Sie nun ganz konkret: was ist für Sie teurer geworden? Wenn Sie bis dato nur ein Radio oder einen Computer angemeldet hatten und zu den 3% aller Haushalte gehören, die kein Fernseher haben, wären Sie konkret betroffen durch eine Steigerung von 5,76€ bzw. 5,52€ auf 17,98€. Zu prüfen, ob die Bürgerinnen und Bürger z.B. ein TV-Gerät, Radio, Computer oder Smartphone haben, ist in Zeiten technischer Konvergenz kaum mehr möglich. Zudem ist davon auszugehen, dass in nahezu allen Wohnungen entsprechende Geräte verfügbar sind. Entsprechende (unabhängige) Erhebungen zum Medienkonsum können Sie nach kurzer Recherche im Netz massenweise finden.
Zur Demokratie: die Parlamente aller 16 Länder haben den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten und ratifiziert. Ich halte das für sehr demokratisch.
Zu Ihrer Behauptung, das Programm sei nichts staatsfern, würde ich Sie um konkrete Beispiele bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin-Sebastian Abel