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Martin-Sebastian Abel
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Frage von Thomas S. •

Frage an Martin-Sebastian Abel von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abel,

ihre Antwort auf die kritische Frage von Herrn Paul betreffs der Neusatzung der Rundfunkgebühren kann mich nicht überzeugen.

Zitat Herr Abel:

"ich begrüße die neue Rundfunkgebühr ausdrücklich.(...) 17,98€ monatlich, also 60 Cent pro Tag, kostet Sie und mich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner gesamten Breite und Vielfalt(...)

Die nicht hören können, so wie Sie dies ausgedrückt haben, oder es sich nicht leisten können, werden nach wie vor aus sozialen Gründen von dieser Gebühr befreit. Die Gebühr spart Bürokratie und Schnüffelei, sichert uns einen Schatz, um den uns viele Länder dieser Welt beneiden.(...)"

http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_sebastian_abel-928-66866--f363684.html#q363684

Sie stellen sich mit Herrn Paul (und damit quasi auch anderen Bürgern) auf eine Stufe, ohne mit einem Wort auf die sicherlich vorhandenen Einkommensunterschiede einzugehen. 60 Cent pro Tag mögen Ihnen mit Ihrer Diät von 10.726 Euro monatlich als ein geringer Betrag erscheinen.

http://www.derwesten.de/politik/nrw-landtag-beschliesst-diaetenerhoehung-id6328564.html

Frage 1:

Übersehen Sie nicht doch mit der oben benannten Aussage die soziale Befindlichkeit vieler Menschen?

Z.B. Menschen, die für unter 10 Euro die Stunde arbeiten müssen und einfach mit ihrem hart erarbeiten Geld nicht für Glamour, Galas und hochbezahlte TV-Moderation bezahlen wollen?

Frage 2:

Werden mit der zwangsweise erhobenen Einheitsgebühr nicht diese 3 Punkte verletzt?

a) die soziale Gerechtigkeit
b) die Entsprechung zwischen Nutzung und Abgabe
c) die Freiheit des Konsumenten zu entscheiden, was er nutzen und bezahlen möchte

Sie appellieren an Herrn Paul, dass dieser die Rundfunkgebühr als einen sinnvollen Beitrag für unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung prüfen möge.

Frage 3:

Entbehrt Ihr Appell nicht einer ehrlichen Grundlage, wenn unsere jeweilige freie Entscheidung pro oder contra Gebühr gar keine Rolle mehr spielt?

Viele Grüße,Thomas Schüller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat stelle ich mich auf eine Stufe mit anderen BürgerInnen auch wenn ich durch die Abgeordnetenentschädigung ein überdurchschnittliches Einkommen habe. Ich fühle mich als ganz normaler Mensch und als normaler Bürger. Im konkreten Fall profitieren wir gleichermaßen vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk. Dies wollte ich auch mit der von Ihnen angeführten Aussage deutlich machen. Ich erkenne aber natürlich an, dass 17,98€ für jemanden mit einem verfügbaren Haushaltseinkommen von 1.000 Euro natürlich mehr Geld bedeutet als für eine Person mit über 3.000 € verfügbaren Haushaltseinkommen. Das ist ja überhaupt nicht zu bestreiten und ich wollte das auch nicht tun.

Selbstverständlich gibt es durch das neue Beitragsmodell auch Steigerungen: wer bis dato nur ein Radio oder einen Computer angemeldet hatte, wird statt 5,76€ bzw. 5,52€ im Monat nun die volle Gebühr zahlen müssen. Andererseits werden beispielsweise Wohn- und Lebensgemeinschaften entlastet. Da ich ja erst seit einigen Wochen Abgeordneter bin, erlauben Sie mir ein direktes Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung: ich habe zu Beginn meines Studiums in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Wir hatten zwar nur ein Fernsehgerät, aber jedeR einen Internetfähigen Computer. So das insgesamt 3 Personen jeweils ihren Beitrag zahlten. Für WGs, also zumeist jüngere Menschen in Ausbildung oder Berufseinsteiger mit kleinen Einkommen, bringt die Reform eine konkrete Entlastung. Gleiches gilt für Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Wohnsitz. Bei der Diskussion über die Rundfunkgebühr sollte also sehr genau hingeschaut und nachgerechnet werden. Soviel zu a)

Zu b) Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird nach Implementierung des neuen Modells zudem eine Evaluation durchführen und ggf. Justierungen an der Gebühr vornehmen. Sie sprechen außerdem die Bezahlung von ModeratorInnen und IntendantInnen an. Ich verstehe Ihre Kritik bei einigen Einkommen, die im Zusammenhang mit der Diskussion um den Rundfunkbeitrag öffentlich zur Debatte standen, durchaus. Ich muss auch nicht jedes gezahlte Gehalt (ähnlich wie bei den Abgeordnetendiäten sollte sich auch hierüber genau informiert werden) gut finden und es gibt für mich als Bürger auch einige Kritikpunkte an der Programmgestaltung. Als Politiker kritisiere ich an der Reform, dass es versäumt wurde beim Datenschutz die notwendigen Reformen vorzunehmen. Hier sehe ich dringend Nachbesserungsbedarf.

Zu c) Diese Aufregung um die "Zwangsabgabe" empfinde ich als äußerst merkwürdig, weil sich für das Gros der BeitragszahlerInnen ja eigentlich nichts ändern sollte. Wenn Sie also schon vorher Gebühren bezahlt haben, sollten Sie die Reform eigentlich begrüßen, weil es wesentlich weniger Bürokratie geben wird und mehr Ihrer Gebühr in das Programm fließen kann.

Zu Ihrer freien Entscheidung: der öffentlich-rechtliche ist ein Teil der kulturellen Grundversorgung, die solidarisch finanziert werden muss. Es gehört zum Prinzip der Solidarität, von dem ich glaube, dass es gesellschaftlich in großer Mehrheit getragen wird, dass diese Strukturen gemeinschaftlich finanziert werden, unabhängig von Ihrer "freien" Entscheidung, ob Sie dieses Angebot nutzen wollen oder nicht. Das beginnt bei Ihrer Wohnung, wo Sie Grundkosten solidarisch tragen, egal zu welchem Anteil Sie davon profitieren oder nicht, und endet bei der Verwendung Ihrer Steuermittel für den Bau von Schienenwegen und Instandhaltung von Straßen, egal ob Sie ein Auto haben oder gar keins nutzen. Ich bin mir sicher, dass auch unsere obersten Gerichte entsprechend so urteilen werden.

Eine letzte Bemerkung sei mir zu den von Ihnen zitierten Link zu der Erhöhung der Diäten erstattet:
Der Artikel ist sachlich in mehrfacher Hinsicht falsch. Er erweckt den Eindruck, als ob ich ein Gehalt in einer Höhe von 10.726 Euro bekäme. Tatsächlich bekomme ich ausgezahlt 8612,00 € und für mich wird in das Versorgungswerk ein Betrag von 2114 € eingezahlt.

Die 8612€ sind aber kein vergleichbares Bruttogehalt wie bei normalen ArbeitnehmerInnen, sondern dienen dem Lebensunterhalt und der Bestreitung aller mit dem Mandat verbundenen Kosten die mir als Abgeordneter entstehen. Zwar gibt der zitierte Artikel richtig wieder, dass die Abgeordnetenentschädigung angestiegen ist, dadurch das aber der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk gestiegen ist und ich nicht nur den Bruttobetrag sondern auch diese Beiträge versteuern muss, haben sich die Abgeordneten aus der letzten Wahlperiode defacto eine Gehaltskürzung gegeben, da sie netto weniger zur Verfügung haben. Bei den Abgeordneten, die bereits länger im Parlament sind und noch in das alte Versorgungssystem eingezahlt haben, ergibt sich sogar ein doppelter Nachteil, weil sie nur sehr geringfügig von der Anhebung des Versorgungsniveaus profitieren. Es ist also keineswegs so, dass wir uns in Zeiten knapper Kassen einen Schluck aus der Pulle gegönnt hätten.

Auf meiner Website habe ich unter http://martin-sebastian.de/persoenlich/transparenz/ übrigens eine vollständige Auflistung meiner Einkünfte, wo Sie diese Zahlen auch noch einmal nachvollziehen können.

Freundliche Grüße

Martin Abel