Frage an Martin Schwab von Christian D. bezüglich Senioren
Hallo Herr Dr. Schwab,
Wie unterscheiden sich Ihre programmatischen Vorstellungen von denen der Grünen, z.B. auf welche Art wollen Sie die Zahl der Abtreibungen in Berlin verringern?
Sehr geehrter Herr Dörfler,
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ein Politikfeld berührt, in dem sich gewichtige Unterschiede zu den Grünen zeigen. Denn anders als die Grünen setzt sich die ödp konsequent für den Schutz des ungeborenen Lebens ein.
Mein Versuch, auf Ihre Frage eine angemessene Antwort zu geben, kämpft indes mit der Schwierigkeit, daß ich für ein landespolitisches Mandat kandidiere, die maßgeblichen Determinanten für einen besseren Schutz des ungeborenen Lebens aber in die Zuständigkeit der Bundespolitik fallen. So könnte ohne weiteres das Schwangerschaftskonfliktgesetz in dem Sinne geändert werden, daß der/die Berater/in zusammen mit der Schwangeren aktiv nach Möglichkeiten zu forschen hat, wie sich das Leben mit Kind praktikabel organisieren ließe. Dieser Auftrag kommt im jetzigen § 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nur unzureichend zum Ausdruck. Es könnte weiterhin gesetzlich klargestellt werden, daß ein Schwangerschaftsabbruch nicht schon deshalb gerechtfertigt (insbesondere nicht schon deshalb medizinisch geboten) ist, weil das Kind voraussichtlich mit körperlicher Behinderung zur Welt kommen wird. Des weiteren ist nicht einzusehen, warum die gesetzliche Krankenversicherung für einen medizinisch nicht angezeigten Schwangerschaftsabbruch aufkommt. Denn die Schwangerschaft ist keine "Krankheit", und der Abbruch ist schon gar nicht die "Heilung".
Viele Schwangerschaftsabbrüche würden meiner Einschätzung nach unterbleiben, wenn endlich die Familienarbeit als solche anerkannt und vergütet würde. Die ödp hat hier ein schlüssiges Konzept vorgelegt, dessen Kern in einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen staatlich finanzierten Erziehungsgehalt besteht (wohlgemerkt: keine Herdprämie! Denn nach den Vorstellungen der ödp kann dieses Gehalt ohne Rücksicht darauf beansprucht werden, ob die Eltern die Erziehungsleistung selbst erbringen oder ob diese von Dritten wahrgenommen wird). Dieses Konzept ermöglicht eine echte Wahlfreiheit zwischen Familien- und Erwerbsarbeit und würde zugleich eine soziale Absicherung vermitteln, durch welche die meisten Schwangerschaftsabbrüche verhindert werden können - eben weil die Schwangere von den ökonomischen Sachzwängen befreit wäre, die leider allzu häufig das Motiv für einen Abbruch bilden. Diese Vergünstigung käme auch und gerade Alleinerziehenden zugute. Näheres über das Konzept des staatlich finanzierten Erziehungsgehalts finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes der ödp www.oedp.de .
Dies alles kann indes allein vom Bundesgesetzgeber angeordnet werden. Ich würde mich im Fall einer Regierungsbeteiligung der ödp dafür einsetzen, daß der Berliner Senat durch eine Gesetzesinitiative im Bundesrat entsprechende Gesetzesvorhaben anstößt.
Eines ist mir allerdings wichtig: Mir geht es nicht darum, den Schwangerschaftsabbruch wieder strenger zu bestrafen. Das Strafrecht kann in diesem sensiblen Konfliktfeld nicht die geeigneten Anreize setzen. Die vorstehenden Vorschläge sind eher darauf gerichtet, durch ökonomische Anreize und durch Information der Schwangeren die Entscheidung der Mutter für das Kind (und damit gegen den Schwangerschaftsabbruch) zu begünstigen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schwab