Frage von Elisabeth B. • 03.08.2014
Antwort ausstehend von Martin Schulz SPD
(...) Doch unabhängig vom Ausgang des laufenden Verfahrens, kann ich Ihnen versichern, dass das Petitionsrecht eiPetitionsrecht der Grundrechte der Europäischen Union und im EU-Vertrag verbrieftes Grundrecht der Unionsbürger ist und bleiben wird. Gemäß Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann jeder Bürger jederzeit allein oder zusammen mit anderen Personen sein Petitionsrecht ausüben, also eine Petition an das Europäische Parlament richten. (...)