Frage von Peter S. • 22.12.2022
Antwort von Martin Schirdewan DIE LINKE • 11.07.2023
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Vermutungen darüber, wer der Täter war, sind beim jetzigen Erkenntnisstand volkkommen verständlich, aber nicht hilfreich
Leider konnte ich an der entsprechenden Abstimmung nicht teilnehmen, da ich Terminüberschneidungen hatte
Ich bin gegen die Abschaffung des Weisungsrechts
Meine Aussage bezieht sich auf eine Studie australischer Wissenschaftler, welche im Review of Financial Studies (Oxford University Press) veröffentlicht wurde.
Wir streben das gute Leben für alle an, welches durch die Überwindung des kapitalistischen Systems, radikale Umverteilung und Demokratisierung gelingen kann