Frage an Martin Schäfer von Alexander R. bezüglich Gesundheit
Sehr gehrter Herr Dr. Schäfer,
das Vorgehen von Asklepios (Leiharbeit, Tochterfirmen, etc.) ist Ihnen, wie ich sehe, mehr als bekannt.
Im heutigen Artikel des Hamburger Abendblattes ( http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article2404285/Wo-Hamburg-spart-So-drueckt-die-Stadt-die-Loehne.html ) heißt es Zitat:
"Die Hamburger Häuser lagern darüber hinaus therapeutische Leistungen an die "Asklepios Klinik Am Kurpark Bad Schwartau" aus. Diese ist ebenfalls eine Tochter der Asklepios-Kliniken Hamburg, als Reha-Klinik unterliegt sie aber nicht dem Tarifrecht von Krankenhäusern. Die Mitarbeiter sind in Bad Schwartau angestellt, arbeiten aber in Hamburg. Bezahlt werden sie "nach freien, individuellen Vereinbarungen", wie es ein Asklepios-Sprecher formuliert."
Ich sehe dieses ganz klar als Betrug an, die Mitarbeiter über andere Klinik anzustellen um die Tarifverträge zum umgehen. Zumal diese nicht kurzfristig ausgeliehen werden, wie es in dem Artikel weiter heißt, sondern explizit für ganz bestimmte Hamburger Kliniken eingestellt werden.
So ein Vorgehen führt dann auch zu einem Mangel an Bewerbern bei Asklepios, wie in der letzten Woche am Beispiel Harburg ( http://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article2404492/Asklepios-Klinik-will-neues-Personal-einstellen.html ) zu entnehmen war.
Teil 1: Wie beurteilen Sie das Vorgehen zur Verleihung von Mitarbeitern anderer Kliniken zur Umgehung von Tarifverträgen? Ist hier nicht der Gesetzgeber gefordert, so ein Vorgehen gesetzlich zu verbieten?
Teil 2: Im Artikel heißt es, die Finazbehörde sehe als Aufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf, weil die Informationen nicht hinreichend belegt seien. Sollte den Hinweisen des Abendblattes als seriöse Zeitung nicht zumindest nachgegangen und Nachforschungen angestellt werden? Für mich scheint das Vorgehen durchaus realistisch für Asklepios.
Teil 3: Welche Möglichkeit zum Handeln sehen Sie?
Viele Grüße
Alexander Reich
Sehr geehrter Herr Reich,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Praxis von Krankenhauskonzernen wie Asklepios, sich selbst Mitarbeiter auszuleihen - sei es durch die Gründung eigener Personal- und Service Gesellschaften oder durch das Entleihen von Mitarbeitern anderer Kliniken, die nicht an den Tarifvertrag gebunden sind - lehne ich ab. Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass die Politik hier regulierend eingreifen muss! Auch wenn die Stadt nach der Teilprivatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser noch 25,1 Prozent an den Asklepios-Kliniken hält, kann die Stadt jedoch keinen Einfluss auf die Geschäftspraxis des Konzerns ausüben. Das hat der damalige CDU-Senat beim Verkauf Asklepios vertraglich zugesichert. Aufgrund dieser fehlenden Einflussnahme auf die Geschäftsführung der Kliniken muss die Regulierung einer solchen Leiharbeitspraxis durch eine entsprechende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf Bundesebene erfolgen. Hierbei muss zum einen das Motto gelten „Equal Pay for Equal Work“, zum anderen sollte die Praxis der konzerninternen Verleihung durch gesetzliche Regelungen deutlich eingeschränkt werden. Dann wären auch Verleihungspraxen, wie die von Asklepios praktizierten, unterbunden.
Auch wenn hier der Bund gefordert ist, bemüht sich Hamburg im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten die Leiharbeit einzuschränken und setzt sich für gut bezahlte Arbeit ein. In seinem Arbeitsprogramm hat der Hamburger Senat festgehalten, dass er auf bundespolitischer Ebene für einen gesetzlichen Mindestlohn und gegen den Missbrauch von Leiharbeit eintreten werde. Außerdem hat die Hamburgische Bürgerschaft den Senat im Juni 2011 ersucht, in Behörden, Ämtern, Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR), Körperschaften sowie Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg das Prinzip „Equal Pay for Equal Work“ einzuführen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Im April diesen Jahres haben wir schließlich als SPD-Fraktion einen Antrag für ein Landesmindestlohngesetz in der Bürgerschaft beschlossen, das künftig eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 (brutto) / Stunde bei den Beschäftigten der Stadt, den städtischen Unternehmen und Einrichtungen sowie nach Möglichkeit bei den Zuwendungs- und Förderempfängern der Stadt festschreibt.
Den Ausspruch der Finanzbehörde finde ich selbst unglücklich. Denn letztlich sitzen für die Stadt zwar zwei Vertreter im Aufsichtsrat von Asklepios (ein Finanzbeamter und die Staatsrätin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz), ihnen ist es aber aufgrund eben jenes damals geschlossenen Verkaufsvertrages nicht möglich, Einfluss geltend zu machen. Was das Thema Leiharbeit bei Asklepios angeht, ist es somit nicht entscheidend, ob die Finanzbehörde einen Handlungsbedarf erkennt, sondern dass der Bund etwas gegen den inflationären Gebrauch von Leiharbeit tut.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schäfer