Frage an Martin Schäfer von Heike W. bezüglich Verkehr
Serh geehrter Herr Dr. Schäfer,
zu den ausgehandelten Beteiligungsverträgen zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall bzw. E.on sind mehrere Gutachten erstellt worden. Das Gutachten der Kanzlei Boos, Hummerl & Wegerich ist zu folgenden Ergebnissen gekommen, zu denen ich jeweils eine Frage stelle:
1. Die Mitbestimmung bei der Minderheitsbeteiligung von 25,1% geht nicht über den hierbei üblichen Einfluss hinaus und ist sehr gering. Sehen Sie das auch so?
2. Während der Konzessionsvergabe hat es keine zusätzlichen Verhandlungen mit anderen Unternehmen gegeben. Anderenfalls wären höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse für die Stadt Hamburg erzielt worden. Welche Gründe gab es für den Verzicht auf Verhandlungen mit weiteren Unternehmen?
3. Die Art der Kaufpreisermittlung birgt ein hohes Risiko stark überhöhter Kaufpreise. Wie schätzen Sie das Risiko ein und wie sehen Sie die Möglichkeiten einer späteren Kaufpreisanpassung?
4. Die Garantiedividende, die die Energiekonzerne der Stadt auf den Kaufpreis zahlen, ist zu niedrig bemessen. Sie kann einseitig von den Konzernen gekündigt werden. Bei zu hohem Kaufpreis kann die Stadt den Kredit nicht mehr aus der Gewinnbeteiligung bedienen und müsste aus der Beteiligung aussteigen, wobei die Konzessionen bei den Konzernen verbleiben. Wie beurteilen Sie diese Regelung?
5. Wird z.B. der Volksentscheid gewonnen, wird die Beteiligung beendet und die Stadt erhält nur den Kaufpreis zurück, aber keinen Ausgleich für Inflation oder eine mögliche Wertsteigerung der Unternehmen. Die Stadt könnte außerdem auf einem bereits aufgenommenen und weiter laufenden Kredit sitzen bleiben. Wie beurteilen Sie hier die Risiken für die Stadt Hamburg?
6. Über Dienstleistungsverträge zwischen den Netzgesellschaften und anderen Vattenfall-Töchtern können große Beträge in den Vattenfall-Konzern abgezogen werden. Die Stadt kann dies aber erst nach fünf Jahren überprüfen und beschränken. Wie sehen Sie diese Problematik?
Mit freundlichen Grüßen
Heike Wokon
Sehr geehrte Frau Wokon,
vielen Dank für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema, welches derzeit sehr viele Hamburger und Hamburgerinnen beschäftigt.
Unsere Fraktion hat sich in dieser Frage hinter das vom Senat vorgestellte Energiekonzept für Hamburg gestellt und entsprechend abgestimmt. Unser oberstes Ziel ist es, zur Energiewende in Hamburg beizutragen und dabei den Klimaschutz und die Umweltaspekte vorrangig zu berücksichtigen. Der erste Schritt hierzu wird mit dem Umstieg auf Fernwärme über ein effizientes Gas-Dampf-Turbinen-Kraftwerk sowie der Errichtung von Energiespeichermöglichkeiten von erneuerbaren Energien getan werden, wie vertraglich mit Vattenfall und E.ON vereinbart. Auch über den weiteren Zubau und die Zuschaltung von Blockheizkraftwerken sowie den wichtigen Ausbau der Netze (Stichwort "smart grid" - intelligentes Stromnetz) für dezentrale Energieerzeugung und Stromeinspeisung werden wir unserem Ziel näher kommen. Mit den Vereinbarungen im "Energiekonzept für Hamburg" ist gewährleistet, dass die Energieversorger dieses Ziel ebenso verfolgen werden. Damit hat sich der Senat unabhängig von dem Zwang gemacht, 100 Prozent der Energienetze besitzen zu müssen, um die Energiewende voran zu treiben. Dies vermindert das nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiko und bindet weniger Mittel. Angesichts der Schuldenbremse gilt es, noch stärker auf Effizienz zu achten als bisher.
Im Zuge des Verfahrens und des Bürgerbegehrens "Unser Hamburg - Unser Netz" wurden Stimmen laut, eine 100 Prozent Beteiligung ermögliche - anders als eine 25,1 Prozent Beteiligung - eine freie Preisgestaltung und entsprechende Preissicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Der Einfluss der Stadt Hamburg ist jedoch in beiden Fällen begrenzt, da die hierfür relevanten Durchleitungsgebühren von der Bundesnetzagentur genehmigt werden und die Preisgestaltung allein durch die Regulierungsbehörde erfolgt.
Die SPD-Fraktion nimmt die Bürgerinnen und Bürger und ihr demokratisches Engagement aber sehr ernst. Für den Fall, dass der Volksentscheid der Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz" Erfolg hat, wurde deshalb die verbindliche Vereinbarung getroffen, dass der Vertrag dann wirkungslos ist. Damit ist gewährleistet, dass die seit 2004 geltende verfassungsmäßige Verbindlichkeit der Ergebnisse eines Volksentscheides trotz der jetzigen Entscheidung umgesetzt werden kann.
Desweiteren hat der Senat auf die vielfachen Anfragen der Hamburger Bürgerinnen und Bürger reagiert und eigens eine Informationsseite angelegt, auf der die häufig gestellten Fragen beantwortet und weitere Informationen bereitgestellt werden. Ab sofort können Sie diese unter www.hamburg.de/energiewende einsehen
Wir als Abgeordnete haben alle Positionen gründlich abgewogen und sind überzeugt, mit dem jetzt eingeschlagenen Weg die ökologische Energiewende in Hamburg erreichen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schäfer