Frage an Martin Schäfer von Julia von H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schäfer,
ich habe eine Frage zum Rauchen im Krankenhaus.
Darf im Krankenhaus geraucht werden, z.B. in Raucherzimmern?
Hintergrund ist folgender: In der Asklepios Klinik Nord- Psychiatrie Wandsbek kommt es gehäuft zu Einsätzen der Feuerwehr aufgrund von Bränden bzw. ausgelösten Brandmeldern. Ich zähle alleine im Jahr 2012 sieben Einsätze in der Klinik (inkl. Fehlalarme,) an dem die freiwillige Feuerwehr Wandsbek beteiligt war (siehe http://www.ff-wandsbek-marienthal.de/index.php?aktueinsatz_xhr ). Im Jahr 2011 waren es um die 25 Einsätze.
In einer Reportage bei RTL-Explosiv bei der der Klinikalltag über eine Woche begleitet wurde, sieht man rauchende Personen über den Flur der geschlossenen Abteilung laufen. Explizit sieht man die Situation in der Sendung vom 29.02. (online für 7 Tage unter http://rtl-now.rtl.de/explosiv/thema-ua-das-pyjama-experiment.php?container_id=78985&player=1&season=0 ) ab Minute 9. Dort steckte eine Pflegekraft einer Patientin die Zigarette an, kurz darauf setzte sie mit dieser das Zimmer in Brand. Der Chefarzt beschreibt dieses dem Kamerateam als harmlos, weißt aber gleichzeitig die Patietin auf die Brandgefahr hin. Stichwort: Brand in der Notaufnahme im AK Wandsbek ein paar Meter weiter vor ein paar Jahren.
Sollte hier nicht etwas zum Schutz der Patienten (Gesundheitsschutz und Brandschutz) getan werden? Sollte es nicht im Krankenhaus ein absolutes Rauchverbot (übrigens auch für VIPs wie Kanzler Schmidt im AK St. Georg) geben? Weiter würden mich Zahlen zu den Feuerwehreinsätzen in Krankenhäusern in HH inbes. besagter Klinik interessieren.
Viele Grüße
Julia von Heyden
Sehr geehrter Frau von Heyden,
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HamPSchG) ist das Rauchen in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft verboten. Allerdings sieht das Gesetz in § 2 Abs. 7 HamPSchG eine Ausnahme vor. Hiernach kann die Leiterin oder der Leiter aus zwingend konzeptionellen oder therapeutischen Gründen eben solche Ausnahmen vom Rauchverbot in Einrichtungen gemäß des § 2 Abs. 1 HamPSchG gewähren.
Während also in Krankenhäusern ein Rauchverbot gilt, muss dies nicht für Psychiatrien gelten. Gerade in geschlossenen Psychiatrien leben Menschen für einen längeren Zeitraum, die an schweren psychischen Problemen leiden. Ein Rauchverbot würde in diesen Fällen nicht gerade zu einer Stabilisierung der Patienten führen, sondern es muss hingegen befürchtet werden, dass sich ihr Zustand verschlechtern könnte.
Mit der genauen Situation in der Psychiatrie in Wandsbek kenne ich mich allerdings nicht aus und kann Ihnen zu diesen speziellen Vorkommnissen nichts sagen. Mir liegen außerdem keine Zahlen zu Feuerwehreinsätzen in Hamburger Krankenhäusern vor.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schäfer