Frage an Martin Neumann von Martina B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Neumann,
meine Familie macht sich große Sorgen bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes. Konkret geht es uns um den §42, der aus dem Kohleausstiegsgesetz mehr ein KohleEinstiegsgesetz macht. Nach §42 wäre es unter anderem möglich, Kohleabnahmegarantien abseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge zu vereinbaren, die Kohleindustrie wird fälschlicherweise als "energiewirtschaftlich notwendig" deklariert und damit und am schlimmsten, es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen ermöglicht, die am Ende unkündbar, intransparent und sehr sehr teuer (4 Milliarden Euro) für die kommenden Generationen sein werden.
Warum wollen Sie exklusiv mit RWE einen Vertrag zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen, wie der neue §42 des Kohleausstiegsgesetztes, wenn dieses beschlossen wird, das erlauben würde, anstatt den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und alles daran zu setzen, die 1,5°-Grenze einzuhalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort und besorgte Grüße
M. B.
Sehr geehrte Frau Bonertz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Arbeit der FDP-Bundestagsfraktion. Da wir Ihre konkrete Frage in den letzten Tagen sehr oft gestellt bekommen haben, kann auch ich Ihnen nur antworten: Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag möchte keinen Vertrag mit RWE zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen.
Generell möchte ich hervorhaben, dass die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag das Vorgehen der Bundesregierung beim Kohleausstieg entschieden ablehnt. Durch den europäischen Emissionshandel ist der Kohleausstieg längst angelegt. Der steigende CO2-Preis macht den Betrieb von Kohlekraftwerken zunehmend unwirtschaftlich und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energien. Eine Stilllegung von Kraftwerken per Gesetz gegen Entschädigungen in Milliardenhöhe aus Steuergeldern ist daher nicht notwendig. Wir werden das Kohleausstiegsgesetz im Deutschen Bundestag ablehnen und fordern die Große Koalition auf, diesen teuren und planwirtschaftlichen Irrweg zu stoppen.
Unsere ausführliche Position zum Kohleausstieg haben wir in folgendem Beschluss dargelegt: https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2020-05/Beschluss%C2%A0Kohleausstiegs-%20und%20Strukturst%C3%A4rkungsgesetz_final.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann