Frage an Martin Neumann von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Neumann,
Herr Zimmermann thematisiert in seiner Frage, dass die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels verklagt hätte. Dieser Artikel würde diagnostische Defizite behandeln, die im Fall einer Organentnahme aufgetreten wären. Einer Mitarbeiterin der DSO, die sich für eine Klärung des Falls engagiert hätte, wäre die fristlose Kündigung zugestellt worden.
Der Fragesteller fragt, ob Sie eine zwingende Notwendigkeit dafür erkennen das System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?
Zitat Ihrer Antwort:
"Das System der Organspende in Deutschland ist rein rechtlich klar fixiert und damit (auch im Bereich der Diagnostik) wenig missbrauchsanfällig, weswegen wir in dieser Sache auch keinen Änderungsbedarf sehen. Der Umgang in Kliniken mit Organspenderinnen und -Spendern erfolgt in den allermeisten Fällen rechtskonform und damit verantwortungsvoll."
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-martin-neumann/question/2019-08-15/321305
Ihr Ausdruck "Der Umgang in Kliniken mit Organspenderinnen und -Spendern erfolgt in den allermeisten Fällen rechtskonform und damit verantwortungsvoll" könnte auch so verstanden werden, dass in einigen wenigen Fällen mit Organspender/innen und -Spendern möglicherweise nicht rechtskonform und verantwortungsvoll umgegangen wird. Da es hier um die Gesundheit, sprich Leben und Tod gehen kann, schließt m.E. Ihr Ausdruck ein gefährliches Restrisiko nicht aus.
Wie sehen Sie das?
Der von Herrn Zimmermann benannte Vorfall stellt den Verdacht in den Raum, dass dort nicht rechtskonform und verantwortungsvoll gehandelt worden ist. Sollte dieser Fall nicht lückenlos und transparent aufgeklärt werden, um Vertrauen in die Organspende sichern zu können?
Werden Sie sich für eine auf diesen Fall bezogene Aufklärung einsetzen?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die von Ihnen angeführte Textpassage bitte ich Sie dahingehend aufzufassen, dass kein noch so gutes Gesetz dessen missbräuchliche Anwendung verhindern kann. Gleichwohl ist mir kein Fall bekannt, in denen Kliniken in Deutschland die Regeln zur Organspende missbräuchlich ausgelegt oder gar angewandt hätten. Für den Fall, auf den Sie sich beziehen, haben Sie es richtig benannt: im Raum steht der Verdacht, nicht die Tat. Insofern sehe ich aktuell auch keinen Anlass für ein Moratorium oder sonstige Korrekturen am Regelwerk.
Freundliche Grüße
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann, MdB