Frage an Martin Neumann von Mario H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann, sicher haben Sie in den letzten Wochen auch die Diskussion in der Bevölkerung zur Widerspruchslösung bei Organspenden mitbekommen. Wie stehen sie zur Widerspruchslösung, die es bereits in 18 europäischen Ländern gibt.
Mit freundlichen Grüßen
M. H..
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail und die darin aufgeworfenen Fragestellungen zum Thema Organspende, auf die ich gerne eingehe.
Der viel diskutierten Widerspruchslösung stehe ich kritisch gegenüber. Kritisch deshalb, da ich dies für schwer vereinbar mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben halte. Weder eine staatliche Instanz (Regierung, Parlament) noch eine medizinische Einrichtung (Krankenkasse, Klinikum) darf voraussetzen, dass Tote per se mit der post mortem-Entnahme ihrer Organe einverstanden sind, wenn diese dies nicht ausdrücklich schriftlich geäußert haben. Aus diesem Grund trete ich für eine Stärkung der Entscheidungslösung ein. So wenig es Bürgerinnen und Bürgern zuzumuten ist, pauschal als Organspender/-innen zur Verfügung zu stehen, so sehr ist es ihnen zuzumuten, dass diese sich in regelmäßigen Abständen mit der Frage der Organspende beschäftigen müssen - etwa, indem sie in der Ausweisstelle, beim Besuch der Krankenkasse oder bei der Autozulassung auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen werden und einen Organspende-Ausweis ausgehändigt bekommen. Ein solcher Ansatz ist für mich am besten mit dem Selbstbestimmungsrecht jeder/jedes Einzelnen vereinbar und entsprechend werde ich mich auch im Bundestag positionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann, MdB