Frage an Martin Neumann von Udo U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann,
finden Sie es nicht beschämend das die Fraktionen der Bundesregierung in der Abstimmung Nr. 5 zm Thema "Wasser ist Menschenrecht..." am 28.02.2013 alle,bis auf wenige Ausnahmen, mit Nein abgestimmt haben?
Waren Sie da nur darauf aus dem politischen Gegener "eins auszuwischen" oder welche Beweggründe hatten Sie hier mit "Nein" abzustimmen?
Wie erklären Sie sich das Abstimmungsergebnis vor dem Hintergrund das es sehr viele Menschen auf der Welt gibt, die keine Zugang zu sauberen Trinkwasser haben?
Sehr geehrter Herr Ulrich,
vielen Dank für Ihre Frage, die in ähnlicher Form viele meiner Kollegen von einer Vielzahl von Fragestellern erreicht hat.
Auch wenn ich selbst bei der Abstimmung nicht anwesend sein konnte, möchte ich Ihre Frage gerne beantworten. Ich bitte Sie auch, die Antworten meiner Fraktionskollegen zu diesem Thema zu beachten. Seitens der Sprecherin für Menschenrechte meiner Fraktion, Marina Schuster MdB, finden Sie auch ausführliche Einschätzungen zum Inhalt der Anträge ( http://www.marina-schuster.de/content/marina-schuster-keine-kommune-zur-privatisierung-gezwungen ).
Als Abgeordnete zum Deutschen Bundestag wären meine Kolleginnen und Kollegen schlecht beraten, Anträge und Gesetzesvorhaben nur nach ihrem Titel zu beurteilen. Wir beschäftigen uns in den Wochen vor der Lesung im Plenum in Arbeitskreisen, Landesgruppen und in Fraktionssitzungen mit den Inhalten von Drucksachen, ob nun Gesetzesvorhaben der Regierung, eigene Initiativen oder Oppositionsvorlagen.
Im Fall der Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Fraktion DIE LINKE, die den Titel „Wasser ist Menschenrecht“ trugen, gibt es einen besonders großen Unterschied zwischen Inhalt und Titel. Mit Menschenrechten beschäftigten sich diese Vorlagen nämlich nicht. Es ging um eine Stellungnahme zu einer Richtlinie der EU, die im Falle der Ausschreibung von Wasserversorgung ein transparentes Verfahren sicherstellen soll. Damit sollen „Mauscheleien“ und Nebenabreden bei solchen Ausschreibungen verhindert werden, und für die Bürger soll nachhaltig, sicher und günstig die Wasserversorgung sichergestellt werden. Zu beachten ist bei Kritik an der Richtline auch, dass keine Kommune gezwungen werden soll oder kann, sich vom kommunalen Wasserversorger zu trennen.
Lediglich für den Fall, dass eine entsprechende Entscheidung zur Privatisierung getroffen wird, muss sich die Kommune europaweit gleichen Rahmenbedingungen unterwerfen. Damit soll ein regelrechter und fairer Wettbewerb hergestellt werden. Ein solcher Wettbewerb ist im Interesse der sozialen Marktwirtschaft, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, also im Interesse der FDP.
Mit besten Grüßen aus Berlin
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Forschungspolitik