Frage an Martin Neumann von Norbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Neumann,
War aber die Einführung der Wehrpflicht nicht ein Verfassungsbruch, da diese nur Männer verpflichtete und somit benachteiligte, vom Kriegs oder Kriesenfall ganz abgesehen?
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrer Frage aus der Kategorie "Bundeswehr ohne Wehrpflicht".
Die FDP hat seit Jahren die Wehrgerechtigkeit zum Thema der politischen Debatte gemacht. Mit dem Resultat, der Aussetzung der Wehpflicht und der Etablierung von Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligenheer sehen wir einen wichtigen liberalen Akzent der Jugend- und Sicherheitspolitik. Auch die Frage der Wehrgerechtigkeit ist dadurch beantwortet.
Um Ihre Frage noch einmal zu beantworten: nein. Ein Artikel des Grundgesetzes (also die Wehrpflicht in Artikel 12a) hat Verfassungsrang. Alle Artikel des Grundgesetzes werden gleichrangig behandelt. Manchmal sind diese nicht sofort und intuitiv in Übereinstimmung zu bringen, wenn es zum Beispiel um die Verfassungsmäßigkeit eines neuen Gesetzes geht. Ein Artikel des Grundgesetzes jedoch kann keinen "Verfassungsbruch" darstellen.
Möglicherweise können Ihnen Juristen und Verfassungsexperten hier mit mehr Fachbegriffen dienen.
Mit besten Grüßen aus Berlin
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB