Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Martin Neumann
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Frage von Norbert W. •

Frage an Martin Neumann von Norbert W. bezüglich Recht

Guten Tag,

jahrzentelang wurden Männer aufgrund Ihres Geschlechtes zu Kriegsdienst oder Zwangsarbeit herangezogen. Welche redliche Begründung gab es für den Gesetzesbruch?

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Frage.

Vorab: die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, damit entfällt auch der Wehrersatzdienst, der sogenannten Zivildienst. Sowohl Rekruten als auch Zivildienstleistende werden seitdem durch Freiwillige ersetzt; die Bundesregierung hat den Bundesfreiwilligendienst (BuFDi) eingeführt, der sich zum Erfolgsmodell entwickelt hat.

Aus Ihrer knappen Formulierung entnehme ich, dass Sie der grundgesetzlichen Regelung der Wehrpflicht einen Gesetzesbruch unterstellen. Dahingehend muss ich Ihnen widersprechen. Die Verpflichtbarkeit von Männern ab dem 18. Lebensjahr ist in Artikel 12a des Grundgesetzes geregelt. Damit besteht diese Möglichkeit auf allerhöchster gesetzlicher Ebene. Auch sind Verfassungsvorschriften gleichrangig (die Ausnahme der "Ewigkeitsklausel" trifft ja nur auf die Änderbarkeit zu). Somit ist der Wehrdienst gesetzeskonform, sogar gegenüber anderen Artikeln des Grundgesetzes stellt er eine Ausnahmeregelung dar und keinen Widerspruch.

Zur Abschaffung oder Änderung dieser Regelung muss das Grundgesetz geändert werden. Die entsprechenden Voraussetzungen (Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat) sind nicht einfach zu erreichen und zurzeit auch nicht gegeben.

Die FDP war mit der Idee der Abschaffung in die Koalitionsverhandlungen gegangen und hatte damit den Stein zur Aussetzung ins Rollen gebracht. Wenn die Voraussetzungen für eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes stimmen, würde ich das gerne gemeinsam mit meiner Fraktion unterstützen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB