Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Martin Neumann
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Neumann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sebastian P. •

Frage an Martin Neumann von Sebastian P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Neumann,

da Alkohol als die gefährlichste der legalen Drogen angesehen werden muss, was Abhängigkeit und Langzeitschäden anbelangt, würde es mich interessieren:
Warum wird nicht auf Flaschen mit alkoholischem Inhalt ein Aufdruck oder Banderole angebracht, welche vor Schäden und Folgen warnt, ähnlich denen auf Tabakprodukten?

Und nebenbei:
Wann möchte sich der Bundestag mit dem Verfassungsurteil zur Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis und Alkohol beschäftigen?

vielen Dank im vorraus
Sebastian Philipp

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Philipp,

ich stimme Ihnen zu, dass Alkohol durch seine gesellschaftliche Legitimation zu einer der gefährlichsten Suchtmittel unseres Kulturkreises geworden ist. Der unkritische Umgang mit Alkohol ist unsere Gesellschaft weit verbreitet, da dieser zu verschiedenen Anlässen, wie Geburtstagsfeiern und Partys oder auch zur Entspannung konsumiert wird. Für viele Menschen gehört Alkohol zum Leben und Genießen dazu. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, denn Alkohol ist, in geringen Mengen genossen, für gesunde Erwachsene nicht schädlich.

Und genau da liegt das Problem. Wo verläuft die Grenze zwischen dem nicht gesundheitsschädlichen Alkoholkonsum, zum riskanten, problematischen oder gar abhängigen Alkoholkonsum?

Die Politik übernimmt an dieser Stelle durch gesetzliche Beschränkungen und Aufklärungsprogramme die Verantwortung.

Die Forderung, einen Warnhinweis an der Flaschenetikettierung anzubringen wurde diesem Rahmen breit diskutiert. Es ist jedoch fraglich, ob sich der verantwortungsbewusste Konsum von alkoholhaltigen Getränken durch solche Banderolen oder Piktogramme vermitteln lässt. Das Bewusstsein und der vernünftige Umgang mit Alkohol kann nur durch langfristige, frühzeitige Aufklärung und Präventionsarbeit erreicht werden.
http://www.kenn-dein-limit.info/

Der Warnhinweis auf alkoholhaltigen Produkten stempeln sie grundsätzlich als gefährlich ab und wird nicht diejenigen erreichen, die Alkohol wider besseres Wissen ohnehin konsumieren.

Eine repräsentative Studie des Meinungsforschungsinstituts IPSOS aus dem Jahr 2008 hat eindeutig bewiesen, dass z.B. Frauen grundsätzlich wissen, dass kein Alkohol in der Schwangerschaft getrunken werden sollte. Ein Großteil der befragten Frauen wünscht sich aber dennoch eine stärkere Aufklärung durch Frauenärzte und Gynäkologen, einige wenige sagten, dass TV-Aufklärung sinnvoll wäre.

Eine Expertenkommission hat sich mit dem Thema beschäftigt und anhand zahlreicher medizinischer und soziologischer Studien gezeigt, dass Warnhinweise leider nicht den gewünschten Effekt haben, missbräuchlichen Alkoholkonsum zu verhindern. Sehr viel zielführender sind Interventionsprogramme, wie eine Intensivierung der Beratung schwangerer Frauen, die sich direkt auf missbräuchlichen Alkoholkonsum richten.
Auch jahrelange Erfahrungen in den USA zeigen: Warnhinweise sind zur Verhaltensänderung ungeeignet.

Dass der Konsum alkoholhaltiger Getränke z.B. mit dem Führen eines KFZ unvereinbar und in der Schwangerschaft tabu ist, ist Allgemeinwissen. Wenn Menschen sich dennoch über derartiges Allgemeinwissen hinwegsetzen, werden sie sich leider nicht durch weitere Warnhinweise beeindrucken lassen.

Zur Ihrer zweiten Frage: Wann möchte sich der Bundestag mit dem Verfassungsurteil zur Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis und Alkohol beschäftigen?

Das Verfassungsgericht hatte festgestellt, dass das Betäubungsmittelgesetz verfassungsgemäß ist, da es in Verbindung mit den Prozessordnungen den Behörden bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz erlaubt, von einer Verfolgung bzw. Bestrafung von vornherein abzusehen. Gegenwärtig ist keine Initiative geplant.

Mit freundlichen Grüßen Prof. Martin Neumann