Frage an Martin Neumann von Thomas S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Martin Neumann!
Ich erkenne in Ihrer am 26.03.10 erteilten Antwort auf die von Herrn Englert am 15.03.10 gestellte Frage einen sachlichen Widerspruch.
So weisen Sie zwar zunächst m.E. berechtigt auf einen Missstand der aktuellen Gebührenregelung hin:
Zitat Prof. Dr. Martin Neumann:
"Es stimmt, dass Konsumenten für ihren Medienkonsum immer öfter zur Kasse gebeten werden. Bei den Öffentlich-Rechtlichen Fernsehsendern ist dies sogar der Fall, wenn sie diese gar nicht nutzen."
http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_martin_neumann-575-37840--f250424.html#q250424
Die in dem 2 Satz des obigen Satzes beschriebene Problematik wird aber m.E. von der von Ihnen favorisierten Änderung der Gebührenpraxis nicht aufgehoben, sondern möglicherweise verstärkt:
Zitat Prof. Dr. Martin Neumann:
"Die FDP setzt sich daher für die Ablösung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Medienabgabe ein. Diese müsste von jedem volljährigen Bürger mit steuerpflichtigem Einkommen getragen werden. Eine solche Abgabe wäre einfach, niedrig und gerecht."
http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_martin_neumann-575-37840--f250424.html#q250424
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Ihrer Vorstellung folgend, müssten alle volljährigen Bürger/innen mit steuerpflichtigem Einkommen eine solche allgemeine Medienabgabe leisten, auch wenn diese die nach der aktuellen Regelung gebührenpflichtigen Medienangebote gar nicht nutzen.
Frage 1:
Wäre eine solche verbrauchsunabhängige Abgabe nicht per se ungerecht?
Würde diese nicht gezielt Menschen benachteiligen, die zwar über ein Einkommen verfügen,
aber gebührenpflichtigen Programme nicht konsumieren?
Frage 2:
Kann ein vereinfachter Gebühreneinzug wirklich gerecht sein, wenn unabhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens und des Medienkonsums ein einheitlicher Satz zu Grund gelegt wird?
Frage 3:
Wassollte die laut Ihren Worten "niedrige" Abgabe eine betroffene Person pro Monat kosten?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
einen wie von Ihnen dargestellten sachlichen Widerspruch kann ich nicht erkennen. Die Vorteile einer Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr durch die Einführung einer Medienabgabe und die damit einhergehende Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) liegen gegenüber der jetzigen Praxis auf der Hand:
Die GEZ erzeugt durch ihren Verwaltungsapparat, durch die fragwürdigen Ermittlungsmethoden und durch unklare Befreiungstatbestände zu Recht Unverständnis beim Gebührenzahler. Die von der FDP favorisierte Einführung einer Medienabgabe würde hingegen treuhänderisch und damit staatsfern von den Finanzämtern eingezogen werden. Jeder einkommenssteuerpflichtige Bürger müsste nur einmal zahlen, unabhängig ob mehrere Empfangsgeräte oder mehrere Wohnsitze genutzt werden. Allein die Abschaffung der GEZ könnte Kosten in Höhe von jährlich 300 Mio. EUR einsparen.
Ihre erste Frage, ob nicht die Medienabgabe, da sie verbrauchsunabhängig ist, per se ungerecht sei, kann ich verneinen. Die bisherige Praxis ist ja ebenfalls unabhängig vom tatsächlichen Medienkonsum und unterscheidet sich in diesem Punkt nicht von der seitens der FDP vorgeschlagenen Lösung. Darüber hinaus scheint mir für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund rechtlicher Vorgaben keine bessere Möglichkeit in Sicht zu sein. Eine nutzungsabhängige Finanzierung nämlich hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals ausgeschlossen.
Auch Ihre zweite Frage, inwiefern die Medienabgabe ungerecht sei, da sie unabhängig von der Höhe des Einkommens erhoben wird, ist mit Blick auf die jetzige Praxis ebenfalls zu verneinen. Es gibt derzeit lediglich Beifreiungstatbestände, aber keine GEZ-Gebührenstaffelung entsprechend der Einkommenshöhe. Eine solche lehne ich im Übrigen auch als unzweckmäßig, da erneut mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, ab.
Ihre dritte Frage, welche auf die konkrete Höhe der Medienabgabe abzielt, kann ich derzeit nicht endgültig beantworten. Nach mir bekannten Gutachten könnte die Medienabgabe jedoch bei etwa 10 EUR und damit deutlich unterhalb der jetzigen Gebührenhöhe liegen.
Mit besten Grüßen aus Berlin
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB