Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Martin Neumann
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Frage von Thomas L. •

Frage an Martin Neumann von Thomas L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,

in Kürze steht die Verabschiedung der Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes an. Bei der Beratung der Koalitionspartner haben sich "in einer entspannten Atmosphäre" (FDP-Wahrnehmung) alle "Forderungen der CSU durchgesetzt" (CSU-Wahrnehmung). Für besonders fatal halte ich die komplette Einstellung der Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen. Es steht zu befürchten, daß damit ein Großteil der Massenproduktion von Modulen und damit eine schnelle Kostenreduktion auf der Produktionsseite verhindert wird.

Meine Frage an Sie: Werden Sie sich im Bundestag für eine Änderung der Neufassung des EEG einsetzen, die eine Weiterförderung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen ermöglicht und eine Erhöhung (bzw. eine moderatere Absenkung) der Förderung auf militärischen und industriellen Konversationsflächen vorsieht?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. T. Langen, Cottbus

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Langen,

aus unserer Sicht soll die Überförderung von Photovoltaikanlagen vermieden werden. Nachdem die Preise für Solaranlagen nun drastisch gefallen sind, muss endlich damit Schluss sein dass Anleger auf Kosten der Stromverbraucher Traumrenditen erzielen.

Gleichzeitig setzt sich die FDP jedoch dafür ein, die Entwicklung der Solartechnik in Deutschland weiter dynamisch zu halten. Deshalb senken wir zwar die Vergütungen ab, erhöhen aber das Ausbauziel für Solarstrom. Außerdem fördern wir die dezentrale Stromversorgung durch einen höheren Vorteil für eigenverbrauchten Strom.

Der von Ihnen angesprochene Vorschlag von Bundesminister Norbert Röttgen, der unabgestimmt und überfallartig im Januar vorgelegt worden war, konnte auf der Arbeitsebene des Koalitionsausschusses von der FDP wesentlich verändert und verbessert werden.

Unserer Kernanliegen bei den Verhandlungen kann man wie folgt zusammenfassen:
1. mehr Vertrauensschutz für die Menschen, die in erneuerbare Energien investieren - sowohl auf den Dächern als auch auf den Freiflächen.
2. Erhalt der deutschen Solarindustrie durch Abmilderung der weiteren Degression im Jahr 2011
3. Erhalt von genügend Flächen für Freiflächen-Photovoltaik

Auf Ihre Frage weiter eingehend, möchte ich folgende bereits vom Bundeskabinett gebilligte Beschlüsse anführen, die die FDP als Kompromiss bezüglich der EEG-Novellierung durchgesetzt hat:

Einmal-Degression
Dächer Die Absenkung der Förderung von Dachanlagen wurde auf Initiative der FDP verschoben (Grund: Vertrauensschutz für die Käufer und Händler von Anlagen). Ursprünglich wollte Bundesminister Röttgen 15 % zum 1. April 2010. Beschlossen wurden nun 16 % zum 1. Juli 2010.

Einmal-Degression Freiflächen
Es bleibt bei einer Absenkung um 15 % zum 1. Juli 2010. Auf Druck der FDP wurde aber eine Übergangsregelung für begonnene Investitionen gefunden. Projekte, die bereits zum 1. Januar 2010 eine Baugenehmigung hatten und vor dem 1. Januar 2011 ans Netz gehen, sollen nicht nur weiter auf Äckern zulässig sein, sondern auch die alte Förderhöhe behalten.

Einmal-Degression Freiflächen auf wirtschaftlichen und militärischen Konversionsflächen
Auf Initiative der FDP wird die Absenkung auf Konversionsflächen wie Mülldeponien, alten Industrie- oder Gewerbeflächen oder Militärgeländen auf 11 % abgemildert. Dadurch werden diese Flächen in größerem Umfang wirtschaftlich erschließbar (Begründung: Mehrkosten von 2 bis 7% im Vergleich zu Äckern).

Zulässige Flächen
Auf Druck der Union wird die Förderung auf Ackerflächen ausgeschlossen. Statt dessen werden Flächen, die am 1. Januar 2010 als Gewerbegebiet ausgewiesen waren, neu in die Förderung genommen. Als Übergangsregelung werden Freiflächen-Anlagen auf Ackerflächen gefördert, die am 1. Januar 2010 einen Bebauungsplan hatten und bis 31. Dezember 2010 realisiert werden.
Auf Initiative der FDP wurde als Ausgleich die Förderung für Konversionsflächen verbessert (geringere Degression). Zudem sollen künftig auch rückgebaute Wohnbebauung und nicht mehr genutzte Bahnflächen als Konversionsflächen anerkannt werden. Außerdem soll auf einem Korridor rund um Bundesfernstraßen und Schienenwegen die Förderung von Freiflächenanlagen möglich sein.

Diese in der Koalition maßgeblich durch die FDP vorangetriebenen Änderungen im EEG sind bereits vom Bundeskabinett beschlossen worden und werden im Bundestag auch meine Zustimmung erhalten.

Mit besten Grüßen aus Berlin

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Forschungspolitik