Frage an Martin Lohrmann von Angelika S. bezüglich Familie
Lieber Martin Lohrmann,
nach dem kürzlich veröffentlichten Armutbericht lebt jedes zehnte westdeutsche, jedes vierte ostdeutsche Kind an der Armutsgrenze.
Welche Verbesserungslösungen sehen Sie? Wie lässt sich angsichts der Finanzsituation überhaupt umsteuern? Denn diese Zahlen scheinen ja nahezulegen, dass viele Familien "von Armut" betroffen sind...
Liebe Frau Störk,
Die Arm-Reich-Schwere hat sich sowohl bei der Einkommensverteilung als auch bei der Vermögensverteilung vergrößert; durch Arbeitslosigkeit und durch Trennung von Ehen / Lebensgemeinschaften mit Kindern in jungen Jahren wird das Problem der Armut verschärft. Die Möglichkeiten des Staates, mehr finanzielle Hilfe für Familien mit Kindern zu leisten, sind angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte begrenzt. Auf vier Handlungsebenen kann und sollte meines Erachtens jedoch etwas unternommen werden:
1. Das Ehegattensplitting sollte für Ehen ohne Kinder eingeschränkt werden; die hierdurch gewonnenen Finanzmittel können dann teilweise als eine Kindergrundsicherung jenen Familien zur Verfügung gestellt werden, in denen die Eltern selbst nur über ein geringes Arbeitseinkommen verfügen.
2. Dem Abbau der Arbeitslosigkeit muss eine höhere Priorität eingeräumt werden. Oft sind ja Familien bzw. Kinder von der Armut betroffen, in denen ein oder zwei Elternteile arbeitslos sind. Als eine kurzfristige Maßnahme ist ein angemessener Kinderzuschlag zum ALG II wichtig.
3. Ich halte es für sehr wichtig, dass auch für Kinder aus armen Familien ein freier Zugang zu Bildung bis hin zur Hochschulbildung gewährleistet wird. Ausbildungsbezogene Kosten, die der Familie nicht zugemutet werden können, müssen von der Allgemeinheit getragen werden.
4. Die Lösung des Problems darf nicht vollkommen auf den Staat abgewälzt werden. Allzu häufig kommt es zur Trennung der Eltern in Jahren, in denen die Kinder noch klein sind. Hier müssen auch wir Eltern mehr an uns selbst und an unseren Beziehungen arbeiten, damit die Ehe/Lebensgemeinschaft als eine Grundlage für die Versorgung und Betreuung der Kinder erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Lohrmann