Frage an Martin Holke von Eric H. bezüglich Finanzen
Halten Sie den unbedingten Erhalt der “Schwarzen Null” für sinnvoll? Ist ein generelles Ausbleiben von Neuverschuldung nicht eine eventuelle Gefahr und Versäumnis notwendiger Investitionen, die in einer globalisierten Welt essenziell sind?
Die „schwarze Null“ sagt aus, dass ein Haushalt ausgeglichen ist. Die
Ausgaben also die Einnahmen nicht übersteigen. Bei Betrachtung des
sächsischen Landeshaushalts über die letzten Jahre stellen wir fest, dass
der Freistaat Sachsen seit 2006 auf eine Nettokreditaufnahme verzichtet.
Seitdem werden kontinuierlich Schulden abgebaut, weshalb die
Pro-Kopf-Verschuldung die niedrigste in Deutschland ist.
Gleichzeitig war es möglich, Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Nur
beispielhaft seien der Breitbandfonds für den Internetausbau, ein
Sonderprogramm für den Schulhausbau in Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie
ein gut gefüllter Zukunftssicherungsfonds erwähnt, aus dem wichtige
Investitionen in Krankenhäuser, Straßenbau, ÖPNV, Hochschulen und
Polizeiinfrastruktur finanziert werden. Außerdem hat das Land zusammen mit
den Kommunen das 800 Mio. Euro-Programm „Brücken die in Zukunft“ aufgelegt,
das ebenfalls für Zukunftsinvestitionen steht.
Ein ausgeglichener Haushalt, Schuldentilgung und gleichzeitig investieren –
aufgrund der guten konjunkturellen Lage war das in der vergangenen Jahren
möglich. Nach Lage der aktuellen Steuerschätzung aus dem Mai 2019 werden
die Steuereinnahmen in Sachsen auch in den kommenden Jahren weiter
ansteigen. Nur nicht so stark wie ursprünglich erwartet. Konkret kalkuliert
das Land mit Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 16,4 Mrd.
Euro im Jahr 2020 und 16,8 Mrd. Euro im Jahr 2021. In den Folgejahren wird
nach der Prognose die Schwelle von 17 Mrd. Euro überschritten.
Damit sind notwendige Investitionen (wie Sie richtig schreiben) in einer
globalisierten Welt ganz essentiell sind, weiterhin möglich. Sollte sich
die Konjunktur aber eintrüben oder es zu einer wirtschaftlichen Rezession
kommen, dann muss ein Haushalt auch über Schulden finanziert werden können,
um Investitionen zu tätigen.
Auf Bundesebene erlaubt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch
Ausnahmen. Und das nicht nur bei Naturkatastrophen und Finanzkrisen, wenn
ein ausgeglichener Haushalt ohnehin nicht zu halten wäre. Fällt die
Wirtschaft in eine Rezession, sind durchaus mehr Schulden erlaubt. Und
selbst in normalen Wirtschaftslagen kann der Bund immerhin Kredite in Höhe
von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen (ca. 12 Mrd.
Euro).
Nach einer Änderung sieht die Verfassung Sachsens seit Januar 2014 vor,
dass der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen
ist. Eine Neuverschuldung ist nur noch bei Naturkatastrophen und
Notsituationen sowie konjunkturbedingten starken Einnahmerückgängen
zulässig. Dies gilt gemäß Art. 95 Abs. 4 der Verfassung, wenn die Steuern
und steuerinduzierten Einnahmen eines Haushaltsjahres um mindestens 3
Prozent unterhalb des Durchschnitts der vorangegangenen 4 Jahre
(Normallage) liegen. Das ist eine ziemlich hohe Hürde.
Um es noch einmal zusammenzufassen: Ein ausgeglichener Haushalt („schwarze
Null“) ist kein Selbstzweck und muss daher auf den Prüfstand, wenn sich
wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern. Um Investitionen zu finanzieren,
ist eine gerechte Steuerpolitik notwendig. Und weil die SPD der Meinung
ist, dass starke Schultern mehr tragen sollen als schwache und die Schere
bei den Haushaltseinkommen und der Vermögensverteilung sich weiter geöffnet
hat, wollen wir dieser Entwicklung entgegentreten, z. B. durch die
Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Ein generelles Verbot neuer Schulden
kann zur Gefahr für ausbleibende Investitionen werden. Jedoch sind
Ausnahmeregelungen eingebaut. Sollten diese unwirksam sein, muss daran
gearbeitet werden.