Frage an Martin Hess von Ernst P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Hess,
in der gerade laufenden aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag fordern Sie, islamistische Gefährder in Abschiebehaft zu nehmen und abzuschieben, wo das nicht möglich ist, dauerhaft in Gewahrsam zu halten.
Stimmen Sie mir zu, dass eine solche von einer konkret begangenen Straftat unabhängige "Vorbeugehaft" dann genauso für rechte Gefährder zu fordern ist, also für Personen in der rechten Szene, die der Verfassungsschutz als gewaltbereit einstuft?
Freundliche Grüße
Ernst Parheim
Sehr geehrter Herr Parheim,
danke für Ihre Frage. Ein Gefährder ist gemäß Bundeskriminalamt eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Dementsprechend ist der Gewahrsam für Gefährder in meinem Antrag für Fälle vorgesehen, in denen "aufgrund von Gefährderanalysen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person aufgrund ihres individuelles Verhaltens eine drohende terroristische Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut wie beispielsweise Leib und Leben darstellt". (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923951.pdf) Wenn diese Bedingungen vorliegen, ist er unabhängig vom jeweiligen extremistischen Spektrum auf alle relevanten Gefährder anzuwenden. Wie Sie sehen, reicht eine reine Gewaltbereitschaft aber noch nicht aus, um jemanden als Gefährder einzustufen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hess
Mitglied des Deutschen Bundestages