Frage an Martin Heilig von Astrid S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Heilig,
Ihre Sicht auf das Taubenfütterungsverbot ist so sicher nicht richtig. Warum die Grünen erst jetzt „eine Debatte anfangen wollen“, ist mir unerklärlich. Seit Jahren steht die Tierquälerei auf der Tagesordnung jeder Stadt u. des Tierschutzes, werden die Fütterer GGwidrig diskriminiert und verfolgt.
Das Taubenfütterungsverbot ist in der Tat Städte-Sache, und genau das ist falsch. Die Tauben werden überall gesetz- und sittenwidrig ausgehungert, statt ihre Bestände durch vernünftige Versorgung nach Tierschutzkonzept und VERBOT DES "TAUBENSPORTS" zu regulieren. Tierquälerei ist nicht Sache von Kommunal- u. Länderpolitikern, sondern eine Republik-Angelegenheit. Jedes Land macht seinen eigenen (Nicht-)Tierschutz? DAS ist wahrlich ein Unding. Das TSchG gilt bundesweit, also auch für die Tierquälerei „Taubensport“. Ein Mord oder Banküberfall ist auch nicht je nach Gusto Kommunal- oder Ländersache.
Warum ist das Ihrer Meinung nach Ländersache? Ihre Antwort interessiert sicher nicht nur mich.
mit freundlichem Gruß
astrid suchanek