Frage an Martin Häusling von Jan L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Herr Häusling
Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.
Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Langhans
Sehr geehrter Herr Langhans,
wir freuen uns über Ihr Interesse am Thema Biogas, allderdings müsste man - um Ihre Fragen befriedigend zu beantworten- ein ganzes Buch schreiben. Hier einige Stichworte, die Ihnen vielleicht bei der Recherche weiterhelfen.
1991 trat das Stromeinspeisegesetz in Kraft, Energieversorger wurden verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zuzulassen und mit einem Mindestsatz zu vergüten. Im April 2000 wurde es abgelöst durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darin war das Ziel festgeschrieben, bis zum Jahr 2010 die Treibhausgase bis um 21% zu vermindern und die Erneuerbaren Energieträger zu verdoppeln. Nach einer Evaluierung wurde das EEG 2004 erstmals geändert und vor allem auch die höhere Vergütung für Biomasse festgelegt. Diese neuen Vergütungssätze führten zu einem regelrechten Bioenergieboom und damit u.a. auch zu einer zunehmenden Vermaisung der Landschaft. Nach der Novellierung 2009 wurde 2011 über die vorerst letzte Novelle des EEG abgestimmt, die 2012 in Kraft trat. Geändert wurden u.a. die Einführung von einem Mindestwirkungsgrad, Vorrang für den Einsatz von Bioabfall, und eine Begrenzung des Mais- und Getreideeinsatzes.
Wie lange es noch eine Förderung für Biogasanlagen geben wird, ist nicht absehbar. Das hängt sicherlich von der Entwicklung, aber auch von politischen Konstellationen ab. In jedem Fall aber gibt es Rechtssicherheit für Anlagen, deren Förderung bereits genehmigt wurde.
Die Anzahl der Biogasanlagen in Deutschland ist nicht begrenzt, wer entsprechenden Auflagen für die Genehmigung erfüllt, kann eine Biogasanlage betreiben.
Vor- und Nachteile von Biogasanlagen: Ein eindeutiger Vorteil von Biogasanlagen liegt immer dann vor, wenn Abfälle oder landwirtschaftliche Reststoffe zur Umwandlung in Methangas in der Biogasanlage eingesetzt werden und damit Strom und mittels Kraftwärme-Koppelung zusätzlich die anfallende Abwärme genutzt wird. Ein Grund dafür ist der Klimaschutz: Der Kot der Nutztiere, der in Form von Gülle oder Mist entsteht setzt CH4 (Methan-Gas) frei, das ein Treibhauspotential hat, dass dem 25-fachen des Kohlendioxids (CO2) entspricht, wenn es ungenutzt in die Atmosphäre freigesetzt wird, anstatt es umweltgerecht in einer Biogasanlage zu verwerten.
Ein eindeutiger Nachteil von Biogasanlagen entsteht immer dann, wenn extra für Biogasanlagen Pflanzen angebaut werden, die Monokulturen zu Folge haben. Das war insbesondere in der Vergangenheit durch einen Fehler im EEG der Fall.
So führte die Die Kopplung von NawaRo- und Güllebonus zu Fehlanreizen in Regionen mit intensiver Viehhaltung. Der Gülle-Bonus wurde erst ab einem Gülle-Anteil von 30 Masseprozent, dann aber für den gesamten erzeugten Strom gewährt. Dies führte zum einen dazu, dass der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen nur in begrenztem Umfang angereizt wurde, nämlich in der Regel nur bis zum geforderten Mindestanteil von 30%. Zum anderen ergab sich eine starke Überförderung von Gülle-Biogasanlagen. Dies ermöglichte die Zahlung von Höchstpreisen für Energiemais. Infolgedessen wurde gerade in Regionen mit intensiver Viehhaltung und hierdurch hohem Gülleanfall und hohem Futtermittelbedarf (Silo- und Körnermais) der Maisanbau nochmalig ausgeweitet und der bereits bestehende Druck auf Ackerflächen verstärkt. Damit wurden bestehende Probleme in Viehhaltungsregionen (z. B. Fruchtfolgeverengung und überproportional hoher Maisanbau) verschärft, was sowohl aus Sicht des Klimaschutzes wie auch aus Naturschutzsicht, bedenkliche Folgen hat.
Die Ausbreitung von Mais-Monokulturen zu verminderten Reproduktionserfolg bei Ackervögeln und Ackerwildkräutern. Hinzu kommen vermehrte Erosion, Eutrophierung und verminderte Humusbildung. Gegenüber Brachflächen und Grünland bieten Maisäcker für die meisten Arten schlechtere Lebensbedingungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen wenigstens ein kleines Stück weit beantworten.
Herzliche Grüße,
Martin Häusling