Martin Haase
parteilos
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Frage von Berndt G. •

Frage an Martin Haase von Berndt G. bezüglich Soziale Sicherung

Ich bin nun Rentner mit einer monatlichen Rente von 680€. Muss aber als freiwillig versicherter Rentner in die Krankenkasse 15,5% von 898,33€ zahlen. Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit und der Gleichstellungsgrundsatz.
Das ist 20,5% meines Einkommens. Zusätlich muss ich von Kapitaleinkünften noch 15,5% Krankenkassenbeiträge zahlen, die andere Rentner, die mehr Rente bekommen, nicht zahlen müssen. Wo bleibt da die soziale Gerechtigkeit? Warum soll ich sie wählen?

Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Berndt Grube,

vielen Dank für Ihre Frage.
Da ich kein Steuerberater bin, kann ich Ihre Situation nicht rechtsverbindlich einschätzen. Nach meinem Kenntnisstand zahlen freiwillig versicherte Rentner auf ihre gesetzliche Rente grundsätzlich den allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger allerdings einen Zuschuss in Höhe von 7,3 Prozentpunkten des Beitragssatzes dazu. Für die Beitragsberechnung gilt eine Mindesteinkommensgrenze von 898,33 Euro, selbst wenn die Rente geringer ausfällt. Für Kapitaleinkünfte gilt nach meinem Wissen ein Beitragssatz von 14,9 Prozent. Dabei liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei aktuell 3.937,50 Euro monatlich. Da ich Ihre Kapitaleinkünfte nicht kenne, kann ich mir kein Urteil über soziale Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit machen.

Die gesetzliche Krankenversicherung muss grundlegend reformiert werden, da sie sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig Versicherte soziale Risiken beinhaltet.

Als Alternative für Deutschland sehen wir grundsätzlich durch die Eurokrise alle Formen der Altersvorsorge gefährdet. Wir fordern, dass die Höhe der Renten langfristig garantiert wird. Die Schulden der Eurokrise dürfen nicht zu einer Rente nach Kassenlage führen.

Ich setze mich dafür ein, dass es Altersarmut in Deutschland nicht geben darf.

Freundliche Grüße
Martin Haase