Frage an Martin Dulig von Thomas P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dulig,
der Flughafen Leipzig/Halle ist durch die ständige Zunahme des nächtlichen Frachtflugverkehrs und durch die Belastung durch gesundheitsschädlichen Feinstaub für Hunderttausende Menschen unerträglich geworden. Die Lebensqualität für etwa 1,5 Mio. Menschen zwischen Leipzig, Halle und Merseburg ist signifikant eingeschränkt. Durch die Lärmschutzfenster, die aufgrund des unerträglich lauten Nachtfluglärms auch bei 30 Grad Rauminnentemperatur im Schlafzimmer geschlossen bleiben müssen, dringt der Fluglärm trotzdem in die Wohnungen. So starten derzeit ab ca. 2.00 Uhr in jeder Nacht im Minutentakt durchschnittlich etwa 80 extrem laute Frachtflugzeuge. An Schlafen ist da nicht mehr zu denken! Zum Schutz der Gesundheit der Menschen vor Verkehrslärm hat die Weltgesundheits-organisation WHO am 10.10.2018 daher neue Leitlinien für Umgebungslärm veröffentlicht. Ziel der Leitlinien ist es, der Politik in Europa klare Empfehlungen für den Schutz der Gesundheit abzugeben. Für Fluglärm empfiehlt die WHO, dass der Dauerschallpegel (Lden) am Tag auf weniger als 45 Dezibel und in der Nacht auf weniger als 40 Dezibel reduziert werden sollte, weil Fluglärm oberhalb dieser Werte mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen bzw. mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist. Wird sich die Sächsische Staatsregierung beim geplanten weiteren massiven Ausbau des defizitären Frachtflughafens Leipzig/Halle an diesem nächtlichen Grenzwert von 40 Dezibel Dauerschallpegel orientieren? Welche Maßnahmen kommen dafür in Frage? Setzen Sie sich am Flughafen Leipzig/Halle dafür ein, dass umgehend lärmbedingte Betriebsbeschränkungen für den Nachtflugverkehr in der Betriebserlaubnis festgeschrieben werden und planen Sie besonders laute Frachtflugzeuge nun endlich auszumustern, wie es von Ihnen bereits vor der letzten Landtagswahl 2014 versprochen worden ist? Vielen Dank. MfG
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Grundlage für den Lärmschutz am Flughafen sind die in der Europäischen Union geltenden Grenzwerte. Die Luftfahrtunternehmen mustern laufend veraltete Luftfahrzeuge aus. Bei der Erneuerung der Flugzeugflotten mit emissions- und lärm-ärmeren Luftfahrzeugen handelt es sich grundsätzlich um eine wirtschaftliche Entscheidung der Luftfahrtunternehmen. Anreize werden durch entsprechend ausgestaltete Landeentgelte auf den Flughäfen geschaffen. Die sächsischen Flughäfen berechnen bereits mit der aktuellen Entgeltordnung lärmabhängige Landeentgelte. Im derzeit beim Flughafen Leipzig/Halle stattfindenden Prozess zur Überprüfung und Überarbeitung der Entgeltordnung wird die Zielstellung verfolgt, hierzu Änderungen einzuführen, um eine stärkere Wirkung zu entfalten. Dabei ist auch die Neuaufnahme einer emissionsabhängigen Komponente in das Entgeltsystem Gegenstand der Arbeiten. Somit soll künftig auch die Nutzung von emissions- und lärmarmen Flugzeugen weiter befördert werden. Nach derzeitiger Einschätzung gehen wir davon aus, dass nach der erforderlichen Anhörung der Nutzer entsprechende Änderungen in der Entgeltordnung durch uns als zuständige Luftverkehrsbehörde genehmigt werden und ggf. im kommenden Jahr in Kraft treten können.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig