Wie wollen Sie Überhangmandate abschaffen, sodass alle Sitze dennoch die Direktmandate und die Zweitstimmenquote abbilden? Ich bitte um eine rechnerische Erläuterung Ihrer Lösung wie im Beispiel s.u..
Der Bundestag hat ohne Überhangmandate 598 Sitze.
Erläuterung gerne wie dieses Beispiel:
Lösung:
50% der Sitze über Direktmandate besetzen und den Rest so, dass alle Sitze die Zweitstimmenquote abbilden.
A: 80 Direktmandate, 33 % Zweitstimmen
B: 3 Direktmandate, 6% Zweitstimmen
C: 67 Direktmandate, 28 % Zweitstimmen
D: 49 Direktmandate, 23 % Zweitstimmen
Sonstige: unter 5 % Zweitstimmen
Daraus folgt:
33+6+28+23=90 % Zweitstimmen über 5%
A: 80 Direktmandate, 33/90×598=219 Sitze insgesamt, davon 219-80= 139 Listenmandate
B: 3 Direktmandate, 6/90*598=40 Sitze insgesamt, davon 40-3= 37 Listenmandate
C: 67 Direktmandate, 28/90*598=186 Sitze insgesamt, davon 186-67=119 Listenmandate
D: 49 Direktmandate, 23/90*598=153 Sitze insgesamt, davon 153-49=104 Listenmandate
219+40+186+153=598 Sitze vergeben.
Sowohl die Erst- wie auch die Zweitstimmen wären exakt abgebildet.
Überhangmandate gäbe es nicht.
Sehr geehrter Herr A.,
das in ihrem Beispiel aufgeführte Modell ist ja ein rein mathematisches, welches in der Realität äußerst unwahrscheinlich ist. Eine Partei mit 6 % der Stimmen wird in der Praxis sicherlich keine drei Direktmandate holen. Unser Wahlrecht stammt noch aus einer Zeit, in der wir nur zwei große Volksparteien hatten, die stets alle Direktmandate für sich beanspruchen konnten. Diese Zeit ist bekanntlich vorbei. Der klügste Weg, Überhangmandate zu vermeiden ist m. E. eine deutliche Reduzierung der Wahlkreise. Wenn z.B. nur 25 - 30 % der Mandate direkt vergeben würden, käme es sehr viel seltener vor, dass eine Partei mehr Mandate bekäme, als ihr nach dem Stimmenverhältnis zustünde. Hierfür wäre eine Vergrößerung der Wahlkreise erforderlich. Als Gegenargument wird hier gerne angeführt, dass dann die Nähe zu den Bürger*innen nicht mehr gegeben wäre. Dies halte ich aber für nicht entscheidend, denn bereits jetzt kandidieren viele Bewerber*innen in Wahlkreisen, in denen sie nicht beheimatet sind. Beispiel ist die derzeitige Abgeordnete unseres Wahlkreises, die nicht in unserem Wahlkreis wohnt. Dies scheint aber bisher niemanden zu stören. Und letztlich wenden sich die Bürger*innen ohnehin eher an Abgeordnete, die ihnen politisch nahe stehen und nicht an die, die den Wahlkreis vertreten.
Undemokratisch ist es, dass CDU und SPD, den Auftrag des Verfassungsgerichts zur Wahlrechtsänderung in einer Weise vollzogen haben, dass in besonderen Fällen der Wähler*innenwille zugunsten vor allem der CDU und der CSU verändert würde. Das Verfassungsgericht hat die Klage von Grünen, Linken und FDP bekanntlich angenommen und wird über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bald entscheiden. Auf das Ergebnis dürfen wir gespannt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Drees