Frage von Frank B. • 21.07.2017
Antwort von Martin Dörmann SPD • 25.07.2017
(...) Unser Staatskirchenrecht ist offen für die Vielfalt der Religionen. Unser Religionsverfassungsrecht ist aufnahmefähig für die Vielfalt der Religionen, denn es gilt für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen, nicht nur für die christlichen Kirchen. (...)