Frage von Mara J. • 16.09.2023
Antwort von Martin Distler Bündnis 90/Die Grünen • 30.09.2023
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.