Frage von Mara J. • 16.09.2023

Antwort von Martin Distler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 30.09.2023
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
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Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.