Frage von Marina G. • 01.09.2021
Antwort von Martin C. Löhnert parteilos • 01.09.2021
Ja, unter Bedingungen.
Ja, unter Bedingungen.
Grundsätzlich sollte das Mindestalter für das aktive Wahlrecht zu möglichst allen Wahlen auf 16 Jahre herabgesenkt werden. Eine wichtige Voraussetzung, Jugendlichen die Teilhabe an der politischen Willensbildung zu ermöglichen.