
(...) Urlaubsbedingt komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Die Errichtung von Landstromanlagen wird ebenso wie die Umrüstung der Schiffe einige Jahre benötigen. Eine Abnahmepflicht nur für Schiffe, die landstromfähig sind, wäre eine rechtlich nicht tragfähige Ungleichbehandlung, weil die Energiekosten onboard/Landstrom sich derzeit noch dramatisch unterscheiden. (...)