Frage an Martin Bill von Linde J. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Bill,
das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. August 2018 dem Eilantrag des VCD Nord e.V. gegen die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben.
https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/11545668/pressemitteilung/
Nach dieser Gerichtsentscheidung dürfen die Bauarbeiten vorläufig nicht fortgeführt werden. Zudem scheint nicht ausgeschlossen, dass neben der fehlenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge bei einer vertieften Prüfung durch das Gericht im Hauptsacheverfahren noch andere Planungsmängel zutage treten. Dies bedeutet, dass die für 2023/24 geplante Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs sich womöglich um Jahre verzögert, nach Informationen des Hamburger Abendblatts muss man jetzt schon von mindestens zwei Jahren Verzögerung ausgehen.
Aus dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes geht hervor, dass am bisherigen Bahnhof dringende Arbeiten anstehen, wenn das Risiko vermieden werden soll, dass dieser weitgehend ausfällt, bevor der neue fertiggestellt ist.
Auf den Seiten 116/117 des Beschlusses wird beschrieben, dass insbesondere die sogenannte „Eingleisbrücke“ auf der Strecke 6100 zwischen dem Bahnhof Hamburg Altona und dem Hauptbahnhof wegen umfangreicher Schäden dringend instandgesetzt werden müsste.
Wäre diese Brücke nicht mehr befahrbar, dann würde am ohnehin bereits heute überlasteten Hauptbahnhof wohl das Chaos ausbrechen.
Welche Schritte unternimmt die Hamburger Politik gegenüber der Deutschen Bahn, um dafür zu sorgen, dass die nötigen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorgenommen werden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
L. J.
Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Verlegung des Fernbahnhofs Altona. Auf Grund meiner Elternzeit komme ich leider erst heute dazu Ihnen zu antworten. Wie Sie sicherlich wissen ist die Deutsche Bahn AG für die Planungen verantwortlich. Hinsichtlich der Frage welche Konsequenzen sich aus dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ergeben steht die Stadt im kontinuierlichen Dialog mit der Deutschen Bahn. Das betrifft auch notwendige Erhaltungsmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bill