Frage an Martin Bill von Karl-Heinz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bill,
mich verwundert die Flüchtlingspolitik der Grünen, daher meine Nachfragen dazu:
Wieso werden die letzten freien Flächen in Hamburg durch Schnellbauten mit dem Vorwand Flüchtlinge zerstört und die Grünen erheben keinen massiven Widerstand? Wieso werden vorrübergehende Unterbringungen wie in Jenfeld im Park für 50.000€ eingezäunt?
In einem Artikel der Welt liest man ( http://www.welt.de/politik/ausland/article156289606/Darum-fliehen-Nordafrikaner-aus-ihrer-Heimat.html ), dass 45% der algerischen, 48% der marokkanischen und 83% der tunesischen Flüchtlinge kriminell sind. Die Grünen weigern sich die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen. Am Beispiel tunesischer Flüchtlinge zeigt sich: 83% der Flüchtlinge sind kriminell und 0,2% haben einen berechtigten Asylanspruch. Da frage ich mich: Wieso betreiben die Grünen Täter- statt Opferschutz? Stattdessen sollen fordern die Grünen keine Deutschlandfahnen zur EM.
Wie schwer muss ihrer Ansicht nach eine Straftat sein, um seinen Aslyanspruch zu verwirken? Beispiel: Silvestergrabscher, Brandstiftung mit Millionenschaden ( http://www1.wdr.de/nachrichten/grossbrand-fluechtlingsheim-duesseldorf-ermittlungen-100.html ), Teilnahme an Massenschlägereien. Muss man nicht ein ganz klares Zeichen setzen nach dem Motto "Wer kriminell ist muss gehen"?
Mit freundlichen Grüßen
K. B.
Sehr geehrter Herr B.,
nicht nur die Geschichte, sondern aus meiner Sicht vor allem humanitäre Gründe gebieten es, dass wir Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung fliehen müssen, Schutz gewähren. Deshalb waren wir Grünen auch die Partei, die die Flüchtlingspolitik der CDU-Kanzlerin Merkel unterstützt hat. Und selbstverständlich benötigen wir für die hier Schutzsuchenden geeignete Unterkünfte. Der Senat hat erst letzte Woche auf Grund der zurückgehenden Zuzugszahlen seine Prognosen hinsichtlich der notwendigen Unterkunftsplätze für Flüchtlinge deutlich nach unten korrigiert. Dies wird auch Auswirkungen auf einzelne Standorte haben.
Hinsichtlich der Verfolgung von Gesetzesverstößen gelten bei uns rechtsstaatliche Maßstäbe – und diese sollten unabhängig vom Aufenthaltsstatus der jeweiligen Personen gelten und zur Anwendung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bill