Frage an Martin Bill von Thomas K. bezüglich Umwelt
Moin Moin Herr Bill,
in diesen Tagen, an denen ein wenig Schnee fällt, ist das Phänomen überall sichtbar:
Die Bürgersteige werden mit Tausalz gestreut. Tausalz ist aus Umweltschutzgründen verboten (Wegegesetz). Nicht nur die Bäume leiden, sondern auch z.B. die Hunde, die in unserer Stadt gehalten werden.
Auf Anhieb könnte ich Ihnen in einem kleinen Umkreis um die Sierichstraße 40 große und kleine Häuser zeigen, vor denen mit Streusalz gearbeitet wird.
Sämtliche meiner Versuche, eine offizielle Stelle zu finden, die sich verantwortlich fühlt, sind in den vergangenen zwei Wochen gescheitert. Unter sämtlichen Telefonnummern des Bezirksamtes Nord (Gehwegwarte, "Management des öffentlichen Raumes", Bezirklicher Ordnungsdienst etc.) ist NIE jemand zu erreichen und es läuft kein Anrufbeantworter. Die Gehwegwarte sollen unterwegs sein, um zu kontrollieren, ob alle Hausbesitzer ihrer Streupflicht nachkommen, sie kontrollieren offenbar nicht, ob jemand mit Salz streut, obwohl dies sofort ins Auge fällt. Unter der Bürger-Auskunft 115 wird man mit Nummern verbunden, die nicht existieren.
Es ist zum Verzweifeln.
In Hamburg werden Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld zwischen € 150 und € 250 geahndet. Zum Vergleich: In Berlin mit bis zu € 50.000.
Das lohnt sich hier natürlich für jede Winterdienst-Firma. Diese sparen unfassbar viel Geld, denn das Räumen dauert 10x so lange wie der Einsatz von Tausalz.
Meine Fragen an Sie sind:
Wer ist in dieser Stadt für solche Kontrollen verantwortlich und warum nimmt diese Behörde die Verantwortung nicht wahr?
Wie kann man diese Stelle zuverlässig erreichen?
Ist es den Grünen kein Anliegen, in der Umweltstadt Hamburg auch auf solche Umweltsünden hinzuweisen bzw. diesen nachzugehen?
Können Sie helfen, diesen Streu-Missbrauch abzustellen?
Für eine baldige Antwort vor dem Ende der Schneezeit wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
T. K.
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Zu Recht ist es in Hamburg verboten, Streusalz auf öffentlichen Gehwegen zu verwenden. Leider halten sich nicht alle Anlieger an die Vorgaben nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Zu allem Überfluss sind diese Tausalze auch noch frei im Handel erhältlich, obwohl Studien zeigen, dass die Verkehrssicherheit durch den Einsatz alternativer Mittel (Sand, Splitt und salzfreies abstumpfendes Granulat) nicht sinkt.
Für die Überwachung dieses Streusalzverbots sind die Fachämter Management des öffentlichen Raumes der Bezirksämter zuständig. Leider verfügen die Bezirksämter über zu wenige Außendienstmitarbeiter, so dass eine dauerhafte, verlässliche Kontrolle kaum stattfindet. Allerdings wurden in der Vergangenheit durchaus auch über die Außendienstmitarbeiter der Bezirke Bußgelder verhängt. Allerdings bedarf es hierzu eines gerichtsfestens Nachweises eines Verstoßes gegen das Streusalzverbot; das ist immer sehr aufwändig
Aus meiner Sicht gilt es darauf hinzuwirken, die schädlichen Wirkungen des Salzes für die Böden, Oberflächengewässer und Grundwasser sowie Sträucher und Bäume herauszustellen und gegenüber dem Handel darauf hinzuwirken, dass er Tausalze aus seinem Sortiment entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bill