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Marlon Bröhr
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Frage von Tobias R. •

Wieso werden nach 90 Tagen vollständig geimpfte Kinder gemäß §6 SchAusnahmV mit ungeimpften Kindern gleichgestellt?

Sehr geehrter Herr Bröhl,
wir Eltern möchten unsere Kinder im Rahmen der Coronapandemie bestmöglich schützen und haben deshalb das Impfangebot für unsere Kinder wahrgenommen. Die zweite Impfung ist bald mehr als 90 Tage her. Unsere Kinder können keine dritte "Booster" Impfung aufgrund ihres Alters erhalten. Aufgrund von §6 Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV) werden sie jedoch nach 90 Tagen mit ungeimpften Kindern gleichgestellt (sie sind jünger als 12)
Neben den medizinischen und gesundheitlichen Aspekten eines Impfschutzes war uns Eltern der soziale Aspekt wichtig. Sie sollten bei einem Cororonafall in ihrer Kita nicht jedes Mal abgeholt werden müssen. Dies hält die Normalität der Kinder aufrecht. Außerdem erleichtert es uns Eltern unserer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wir freuen uns auf Ihre Antwort und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen

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