Frage von Gerhard Z. • 20.03.2023
Warum wollen Sie mit der Wahlrechtsreform vor dem Verfaasungsgericht nach Karlsruhe ziehen?
Nach § 14 Absatz 4 der bayrischen Verfassung kommen nur Wahlvorschläge in den Landtag wenn sie die 5 % der abgegebenen Stimmen ereichen! Warum also soll es im Bundestag anders sein als in Bayern??
Verfassung des Freistaat Bayern:
$ 14 Absatz (4) Wahlvorschläge, auf die im Land nicht mindestens fünf vom Hundert der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, erhalten keinen Sitz im Landtag zugeteilt.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU