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Frage von Guido L. •

Betrachten Sie Ihre juristische Ausbildung ohne das 2. Juristische Staatsexamen als abgeschlossene Ausbildung?

Sehr geehrter Herr MP Dr. Söder MdL,

beim letzten Politischen Aschermittwoch in Passau machten Sie sich über Kevin Kühnert (SPD) und Ricarda Lang (B.90/Die Grünen) öffentlich lustig: https://www.youtube.com/watch?v=1JhJI1c2vv0

Bekanntlich haben Sie zwar das 1. Juristische Staatsexamen ( https://www.csu-geschichte.de/personen/detail/markus-soeder ), aber zur Arbeit als Volljurist (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt) benötigt man, neben dem 1., auch das 2. Jur. Examen. Dieses fehlt Ihnen.

Meine Fragen:

- Betrachten Sie Ihre juristische Ausbildung (1. Juristisches Staatsexamen) als abgeschlossene Ausbildung?

- Über welche abgeschlossene Ausbildung verfügt Ihr Hund Molly ( https://x.com/Markus_Soeder/status/1476855809145516032/photo/1 ) (Sie behaupteten ja in Passau, dass Ihr Hund eine abgeschlossene Ausbildung hätte)?

In gespannter, ja freudiger Erwartung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrlichen Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)

Guido L.

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