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Markus Söder
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Frage von Joachim H. •

Frage an Markus Söder von Joachim H. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

die Ratifizierer der EU-Verfassung begründen ihre positive Entscheidung damit, daß mit der Umsetzung das Subsidiaritätsprinzip dem EU-Bürger, den Regionen wie Bayern oder Deutschland größere Mitsprache- und Vetorechte eingeräumt werden. Leider konnte mir bisher kein Berufspolitiker ein konkretes Beispiel nennen. Sie als Europaminister Bayerns werden mir und dem Leser dieser Zeilen sicherlich faßbare Beispiele nennen können. In einem Zeitungsinterview im Berliner Tagesspiegel setzen Sie sich für ein gentechnikfreies Bayern ein. Wäre das nicht der konkrete Fall für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips durch die Bayerische Staatsregierung? Handeln würde hier mehr überzeugen als alle Sprüche in Interviews der verantwortlichen Politiker. Können Sie sich dieser Meinung anschließen?

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Markus-Soeder-CSU;art122,2585298

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Sehr geehrter Herr Hahn,

Ihre erste Frage betrifft die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips durch den EU-Reformvertrag von Lissabon. Das seit 1993 in den vertraglichen Grundlagen der EU verankerte Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die EU nur tätig werden darf, sofern und soweit die jeweils verfolgten Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können. Das Subsidiaritätsprinzip soll gewährleisten, dass den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen im Interesse möglichst bürgernaher Politikgestaltung möglichst weitgehende Kompetenzen und Gestaltungsspielräume erhalten bleiben. Ein ganz aktuelles Beispiel dafür ist die geplante EU-Bodenschutzrichtlinie. Denn nationale Regelungen für den Bodenschutz sind mit Blick auf die vergleichsweise geringen grenzüberschreitenden Auswirkungen von Böden ausreichend und können den großen regionalen Unterschieden in Europa besser Rechnung tragen als eine EU-Richtlinie. Weitere Bespiele sind die EU-Umgebungslärm-Richtlinie oder Bestrebungen zu EU-Vorgaben in den Bereichen Daseinsvorsorge und Katastrophenschutz.

Der Vertrag von Lissabon stärkt das Subsidiaritätsprinzip insbesondere durch ein Subsidiaritäts-Frühwarnsystem und ein Klagerecht der nationalen Parlamente zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit können sie Verstöße von (beschlossenen) Rechtsetzungsakten der EU gegen das Subsidiaritätsprinzip geltend machen. Auch der EU-Ausschuss der Regionen (AdR), in dem die deutschen Länder und Kommunen vertreten sind, erhält ein solches Klagerecht zum EuGH.

Beim Thema Gentechnik dürfen nach derzeitiger Rechtslage in der EU gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Ich teile Ihre Auffassung, dass die Entscheidung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch aus Gründen der Subsidiarität den Regionen innerhalb der EU überlassen werden sollte. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich deshalb dafür ein, den Regionen der EU die Entscheidungsmöglichkeit zu eröffnen, eigenständig über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu entscheiden und damit gentechnikanbaufreie Gebiete einzurichten. Als bayerisches Mitglied im AdR werde ich bereits in den nächsten Wochen einen Antrag vorlegen, der genau dieses Ziel zum Gegenstand hat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder

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